Änderung des Energiesicherungsgesetzes

24.11.2022: Änderung des Energiesicherungsgesetzes
Der Bundestag hat am Donnerstag, 24. November 2022, den Gesetzentwurf der
Koalitionsfraktionen „zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer
energiewirtschaftlicher Vorschriften“ (20/4328) gebilligt. In namentlicher Abstimmung
votierten 383 Abgeordnete für das Gesetz, 263 Abgeordnete stimmten dagegen, 32 enthielten sich.
Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie hatte zuvor noch Änderungen am
Ursprungsentwurf beschlossen (20/4561). Angenommen wurde außerdem eine
Entschließung, der zufolge die Bundesregierung aufgefordert wird, mögliche
Engpässe bei „unentbehrlichen Stoffen und Gütern“ für Wirtschaft und Bevölkerung
durch ein geeignetes Monitoring rechtzeitig zu erkennen. Keine Mehrheit fand
hingegen ein von der CDU/CSU-Fraktion zu dem Gesetzentwurf vorgelegter
Entschließungsantrag (20/4584), der unter anderem eine Verlängerung des
Betriebs der drei Kernkraftwerke Isar 2, Neckarwestheim 2 und Emsland bis
zum 31. Dezember 2024 vorsah.
Bemerkenswert: die Rede von Lenkert, Ralph (Die Linke)
https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7548529#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk/dmlkZW9pZD03NTQ4NTI5&mod=mediathek und
und die Rede von Heilmann, Thomas (CDU/CSU)
https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7548530#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk/dmlkZW9pZD03NTQ4NTMw&mod=mediathek