Anhörung zu PFAS im Thür. Landtag
29.09.2026: Der THLEmV hat im Anhörungsverfahren gemäß § 79 der GO des
Thüringer Landtags zum Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 8/3392 –
„Auswirkungen durch per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS)
systematisch erfassen, Belastungen für Umwelt und Menschen reduzieren“
und zum Alternativantrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD –
Drucksache 8/3503 – „Verantwortungsvoller Umgang mit PFAS:
"Gesundheitsschutz stärken, wissenschaftsbasierte Monitoring-Strategien
ausbauen und Thüringer Innovationskraft fördern“
folgende Stellungnahme mit zwei Anlagen abgegeben:
2026-09-29_Stellungnahme VK-TH_PFAS_fin.i.O.gez.
Anlage 1_Fakten und Argumentationshilfe PFAS_THLEmV
Anlage 2_Fragenkatalog_Antworten des THLEmV
Forderung des THLEmV:
Der THLEmV fordert vom Ausschuss für Umwelt, Energie, Naturschutz und
Forsten, bei der weiteren Beratung der Drucksache 8/3503 folgende Punkte
zu berücksichtigen:
➢ PFAS dürfen nicht ausschl. nach den heute bekannten Hauptemittenten
bewertet werden.
➢ Auch kleinere, lokal relevante und bislang unzureichend untersuchte
Eintragspfade müssen erfasst werden.
➢ WEA dürfen nicht pauschal aus der Betrachtung ausgeschlossen werden.
Der THLEmV fordert insbesondere:
• ein unabhängiges PFAS-Monitoring an ausgewählten Windenergieanlagen,
• Vorher-Nachher-Untersuchungen bei neuen Windparks,
• Untersuchungen von Boden, Wasser und gegebenenfalls Staub,
• eine vollständige Material- und Beschichtungsdeklaration,
• die systematische Prüfung PFAS-freier Alternativen,
• die Berücksichtigung von PFAS-Einträgen im Genehmigungsverfahren,
• besondere Vorsorgeanforderungen bei WEA im Wald und Gewässern,
• verbindliche Untersuchungsanforderungen nach Brandereignissen,
• transparente Rückbau- und Entsorgungskonzepte,
• eine Dokumentation des Verbleibs PFAS-relevanter Materialien und
• die öffentliche Zugänglichmachung der Messergebnisse.
Der THLEmV unterstützt das Ziel, die Belastung von Mensch und Umwelt
durch PFAS zu reduzieren.
Die in Drucksache 8/3503 vorgesehenen Maßnahmen zu Monitoring,
Forschung, Substitution, Information und Transformation werden deshalb
grundsätzlich begrüßt.
Sie reichen aus Sicht des THLEmV jedoch nicht aus, wenn gleichzeitig
bestimmte technische Anlagen und Eintragspfade vorschnell als unerheblich
eingestuft werden. Gerade die Aussage, dass Windenergieanlagen nach
aktuellem Kenntnisstand keine Hauptquelle darstellen, sollte Anlass für
eine wissenschaftlich belastbare Überprüfung und nicht für einen
Ausschluss aus dem Monitoring sein.
Der THLEmV empfiehlt, den Alternativantrag um einen anlagen- und
technolo-giebezogenen Vorsorgeansatz zu ergänzen.
Dabei sollte festgestellt werden, welchen Anteil Windenergieanlagen nach-
gewiesenermaßen als Quelle von PFAS-Belastungen beitragen.
Durch unabhängige Untersuchungen sollte festgestellt werden, ob und in
welchem Umfang von Rotorblattbeschichtungen, Reparaturmaterialien,
Abrieb, Brandereignissen und Rückbauprozessen relevante PFAS- oder
sonstige Schadstoffeinträge ausgehen.
Der entscheidende Grundsatz lautet:
„Was nicht untersucht wird, kann nicht ausgeschlossen werden.“
Und:
„Wer neue langlebige technische Anlagen in die Umwelt einbringt,
muss auch deren vollständigen Stoffkreislauf – von der Herstellung
über den Betrieb bis zum Rückbau und zur Entsorgung – verant-
wortlich betrachten.“
