Aufgabenliste zur Schaffung von Akzeptanz und Rechtssicherheit für die Windenergie an Land
Die am 7. Oktober 2019 vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) veröffentlichte
„Aufgabenliste zur Schaffung von Akzeptanz und Rechtssicherheit für die
Windenergie an Land“ ist ein eklatanter Angriff auf die Gesundheit der Menschen
im ländlichen Raum, die Sicherheit im Luftverkehr, das Öffentliche Recht und
das Grundgesetz (GG) sowie den Natur- und Artenschutz! Siehe Link:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/S-T/staerkung-des-ausbaus-der-windenergie-an-land.pdf?__blob=publicationFile&v=10
Nachdem der Windenergieausbau an Land aus vernünftigen und rechtlichen
Gründen nahezu zum Erliegen gekommen ist, soll mit dem Strategiepapier zur
Beschleunigung des Ausbaus von Windenergie an Land und zum Abbau von
Hemmnissen im Genehmigung- und Gerichtsverfahren hingewirkt werden.
Für den Bundesverband Windenergie (BWE) war das „Klimapaket“ nach dem
Krisentreffen im BMWi eher enttäuschend. Über die „Aufgabenliste“ hingegen ist
der Vorsitzende des BWE, Hermann Albers, außerordentlich erfreut und sieht
darin ein “Aufbruchsignal”. Kein Wunder: Die Liste (vmtl. sogar unter massivem
Lobbyeinfluss entstanden) hätte er selbst nicht besser formulieren könne. „Die nun
vorgelegten Punkte stellen große Verbesserungen dar“, so Albers, Präsident des
BWE.
Vgl. https://w3.windmesse.de/windenergie/news/32787-bwe-bmwi-ausfbruchsignal-massnahme-ausbau-windenergie-deutschland-windgipfel
Tatsächlich beinhaltet die „Aufgabenliste“ eine Reihe von unglaublichen Maßnahmen,
die man sich zur beschleunigten Realisierung der Windkraftziele ausgedacht hat.
Siehe: Staerkung-des-Ausbaus-der-Windenergie-an-Land_mit-Markierung
Mit den Buchstaaben a., b. und e. bis h. werden schlimmste Befürchtungen über-
troffen. Besonders skandalös ist, dass nun sogar alle berechtigten Hindernisse im
Rechts- und Genehmigungsverfahren beseitigt bzw. über nicht vertretbare Aus-
nahmetatbestände geregelt und somit gerechtfertigt werden sollen.
Die Buchstaben j., k. und l. in der Aufgabenliste stellen einen Angriff gegen den
Artenschutz dar. Für die rücksichtslose Tötung und Ausrottung von geschützten
Arten wird ein „Persilschein“ ausgestellt und dies zum alleinigen Vorteil (Profit)
einer Branche, die ohne dreifache Privilegierung (im EEG, im Baugesetz, im
Naturschutzrecht) am Markt nicht überlebensfähig wäre.
Es bestehen grundsätzlich verfassungsrechtliche Bedenken (Art. 20a GG).
Vgl. Link: 2019-09-17_AnS-BuMinJustiz_§20aGG-i.O.gez
Die „Aufgabenliste zur Schaffung von Akzeptanz und Rechtssicherheit für die
Windenergie an Land“ vom BMWi ist einer obersten Bundesbehörde unwürdig und
wird noch mehr Ablehnung und weniger Vertrauen in den Rechtsstaat bewirken.
Zur Thüringer Landtagswahl am 27.10.2019 sollte dafür gesorgt werden,
dass zukünftig mehr auf die Stimme der Vernunft gehört wird und unsinnige
“Aufgaben” (gemeinhin Windenergie-Lobbywünsche) unrealisiert bleiben!