28.10.2025: Bald auch Windenergieanlagen (WEA) im Staatsforst Thüringen!
Die Thüringer „Brombeere“-Koalition hat einen Gesetzentwurf eingebracht, der es
dem ThüringenForst erlauben soll, WEA im Staatswald zu bauen. Das widerspricht
dem Koalitionsvertrag, in dem es keine WEA im Wald geben soll, außer, die Kommune
wünscht dies ausdrücklich. Der Gesetzentwurf widerspricht dem ehemaligen Entwurf
der CDU, welcher dem ThüringenForst die Errichtung von WEA im Wald untersagen
wollte (der Entwurf wurde am Ende der RRG-Legislatur selbst zurückgezogen).
Der Gesetzentwurf enthält u. a. folgende Regelung:
„Die Landesforstanstalt kann Geschäfte jeder Art tätigen, die unmittelbar oder
mittelbar der Erfüllung ihrer Aufgaben dienen; davon umfasst sind auch
Geschäfte zur Erzeugung von erneuerbaren Energien.“ und
„Die Errichtung von Windenergieanlagen muss auf Flächen erfolgen, die zur
Umsetzung der Regionalplanung durch kommunale Bauleitplanung für diesen
Zweck vorgesehen sind."
Quelle: Der Gesetzentwurf kann über folgenden Link aufgerufen werden:
https://parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/dokument/104279/thueringer_gesetz_zur_weiterentwicklung_der_landesforstanstalt_und_zur_waldbedrohenden_forstschutzsituation_vorabdruck.pdf
Der THLEmV hat eine Stellungnahme zur geplanten Änderung des ThürLForstAG
an die fünf Fraktionsvorsitzenden (CDU, BSW, SPD, AfD, Die Linke) im Thüringer
Landtag geschickt und fordert von der CDU-Fraktion sowie den Fraktionen des
BSW, der SPD und der Opposition (AfD und Die Linke) im TLT, dass die Gesetzes-
novelle nach einer sachlichen (ökologischen und rechtlichen) Bewertung korrigiert
und eine regelmäßige Nutzung von WE im Wald gesetzlich nicht zugelassen wird.
Die Stellungnahme mit zwei Anlagen kann über die folgenden Links geöffnet werden:
Stellungnahme des THLEmV e. V. zur geplanten Änderung des ThürLForstAG
Anlage 1: Managementfassung (Stellungnahme, Änderung des ThürLForstAG)
Anlage 2: Initiativen gegen Windenergie im Wald Thüringen 6. und 7. Legislatur
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