Bayerns Kommunen wollen keine Zwangsbeteiligung an Windkraft-Erlösen

Wenn ein Windrad oder Solarpark gebaut wird, müssen in Bayern künftig
die Standort-Kommunen und deren Bürger am Erlös beteiligt werden.
Das sieht ein Gesetzesentwurf der Staatsregierung vor. Energiewirtschaft
und Kommunen sind strikt dagegen.
https://www.br.de/nachrichten/bayern/kommunen-wollen-keine-zwangsbeteiligung-an-windkraft-erloesen,UenkldE

Der Gesetzesentwurf aus dem Hause Aiwanger taugt nichts – da sind sich
Städte-und Gemeindetag sowie die Verbände der bay. Energiewirtschaft
einig. "Wir lehnen diese bayerische Regelung ab", schreiben sie in einer
geharnischten Stellungnahme an den Wirtschaftsausschuss des Landtags.
Da sei auch im parlamentarischen Verfahren nichts mehr zu retten, das
Gesetz müsse von Grund auf neu aufgesetzt werden. "Es ist unbegreiflich,
wie dieser Gesetzentwurf in Zeiten
, in denen sich die bayerische Staats-
regierung Entbürokratisierung und Deregulierung zum Ziel setzt, in den
Landtag eingebracht werden konnte
", heißt es.

Bundesregelung sieht freiwillige Bürgerbeteiligung vor
Schon jetzt sieht das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) des Bundes vor,
dass Betreiber von neu errichteten Wind- und Solarparks Anliegerkommunen
an den Erlösen beteiligen sollen: in Höhe von 0,2 Cent pro Kilowattstunde.
Das ist nicht verpflichtend, aber es gibt einen Anreiz: Wenn Anlagenbetreiber
dieses Geld ausschütten, bekommen sie es durch eine höhere Einspeise-
vergütung ersetzt.

Staatsregierung in Bayern will eine Pflicht
Die bayerische Staatsregierung will diese freiwillige Regelung durch eine
Pflicht ersetzen: Betreiber von Windrädern und Solarparks sollen durch das
neue Gesetz künftig gezwungen werden, insgesamt 0,3 Cent pro eingespeiste
Kilowattstunde an Gemeinden und Bürgerbeteiligungsprojekte abzugeben.

Eine gute Einnahmemöglichkeit für Gemeinden in Bayern?
In Bayern sollen deutlich mehr Windkraftanlagen gebaut werden. Doch:
Windräder in der Nachbarschaft? Das sorgt vielerorts für Ärger. Es gibt
aber verschiedene Ansätze, wie die Menschen vor Ort von Windkraft-
anlagen profitieren können.
https://www.br.de/nachrichten/bayern/windkraft-eine-gute-einnahmemoeglichkeit-fuer-gemeinden,URwfBXv

Thüringen ist schon weiter – nur ohne finaznielle Beteiligung der Bürger!
Mit dem Thüringer Gesetz über die Beteiligung von Gemeinden an
Windparks (ThürWindBeteilG)
vom 2. Juli 2024, kurz vor der Landtagswahl
2024, hat die RRG-Regierungsfraktion einen Deal mit der CDU-Opposition
zur Zwangsabgabe an die Kommunen gemacht und das umstrittene
ThürWindBeteilG durch abwesende CDU-ler noch zur Abstimmung
gebracht. Dabei blieb jedoch die finanzielle Beteiligung der Bürger und
Betroffenen völlig auf der Strecke.
https://landesrecht.thueringen.de/jportal/recherche3doc/WindPBüBG_TH.pdf?json=%7B"format"%3A"pdf"%2C"docPart"%3A"X"%2C"params"%3A%7B"fixedPart"%3A"true"%7D%2C"docId"%3A"jlr-WindPBüBGTHrahmen"%2C"portalId"%3A"bsth"%7D&_=%2FWindPBüBG_TH.pdf
So ist im ThürWindBeteilG geregelt, dass der Vorhabenträger einer WEA
die Standortgemeinde und die betroffenen Gemeinden angemessen, d. h.
nach § 6 Abs. 2 EEG 2023 mit der dort vorgesehenen Höchstsumme
finanziell beteiligt. Kommt der Vorhabenträger der in § 4 Abs. 1 bis 3
genannten Verpflichtungen nicht oder nicht vollständig nach, so haben
die Gemeinden das Recht, mit Bescheid eine Ausgleichsabgabe von
0,5 Cent pro Kilowattstunde für die tatsächlich eingespeiste und fiktive
Strommenge nach Nummer 7.2 der Anlage 2 EEG 2023 zu verlangen.
Den anliegenden Grundstückseigentümer und Einwohnern der
Gemeinden bleiben hingegen nur die Beeinträchtigung, ohne finanziellen
Ausgleich, und der Ärger auf lange Zeit erhalten.