BI Günthersleben-Wechmar lehnt W-37 ab

24.09.2926: Die Bürgerinitiative Pro Natur und Mensch – Für Freie Horizonte
lehnt in der Stellungnahme zum 2. Entwurf des 2. Sachlichen Teilplans Wind-
energie – Mittelthüringen das Windvorranggebiet W-36 ab.

Die BI wurde 2015 gegründet und vertritt mehr als 2.000 Bürger der Ortschaften Günthersleben und Wechmar. 
Die Gemeinde Drei Gleichen mit ihren 8 Ortschaften und darüber hinaus (im
Landkreis Gotha) ist die BI sehr aktiv und gut vernetzt.  Sie vertritt  zudem
auch Bürger aus angrenzenden Ortschaften und Städten (insb. Gotha / OT
Töpfleben und Schwabhausen).
Aus zahlreichen Gründen und mit ganz verschiedenen Sichtweisen, spricht sich
die in der Stellungnahme gegen den Ausbau der Windenergie in der Region aus. 

Siehe: Stellungnahme der BI Günthersleben-Wechmar zum W-37

In der Stellungnahme der BI werden folgende Forderungen gestellt
und dezidiert begründet:

- das Vorranggebiet W-37 Wechmar vollständig aus dem 2. Sachlichen
  Teilplan Windenergie zu streichen
- hilfsweise das Verfahren hinsichtlich W-37 auszusetzen, bis aktuelle
  und vollständige Fachuntersuchungen zu Natur-, Arten-, Landschafts-
  und Denkmalschutz vorliegen
- die Gründe offenzulegen, aus denen vergleichbare angrenzende oder
  frühere Prüfflächen nicht als Vorranggebiet ausgewiesen wurden
- die Abwägungskriterien bei W-37 mit den Ausschlussgründen anderer
  Prüfflächen nachvollziehbar zu vergleichen
- eine kumulative Betrachtung sämtlicher bestehender und geplanter
  Windenergiegebiete im Raum Drei Gleichen vorzunehmen
- aktuelle Fotomontagen und Sichtbarkeitsanalysen mit realistischen
  Gesamtanlagenhöhen aus den maßgeblichen Blickrichtungen zu
  erstellen
- aktuelle Untersuchungen zu Rotmilan, weiteren windenergiesensiblen
  Vogelarten, Fledermäusen, Nahrungshabitaten und Flugkorridoren
  vorzulegen
- die Gesamtbelastung aus Verkehr, Gewerbe, Windenergie, Schatten-
  wurf, nächtlicher Kennzeichnung und optischer Wirkung gebietsbe-
  zogen zu bewerten
- die Bürgerinitiative und die betroffenen Gemeinden über das Ergebnis
  der Einzelabwägung zu den vorgebrachten Punkten schriftlich zu
  informieren.

Resümee:
W-37 weist eine außergewöhnliche Verdichtung unterschiedlicher Konflikte
auf. Betroffen sind ein Europäisches Vogelschutzgebiet, ein FFH-Gebiet,
Fledermauslebensräume, ein Rotmilan-Brutplatz, ein Landschaftsschutzgebiet,
der Kulturerbestandort Drei Gleichen, Wohngebäude sowie ein bedeutender
Erholungs- und Tourismusraum.
Die Planunterlagen bestätigen mehrere dieser Beeinträchtigungen ausdrücklich.
Dennoch werden wesentliche Fragen auf spätere Genehmigungsverfahren
verschoben oder mit möglichen Minderungsmaßnahmen beantwortet.
Dies genügt für eine belastbare regionalplanerische Festlegung nicht.
Wenn weniger konfliktbelastete Flächen verfügbar sind, muss dem Schutz
dieses besonders sensiblen Landschafts- und Kulturraumes Vorrang gegeben
werden.
Das Vorranggebiet W-37 Wechmar ist daher aus der Vorranggebietskulisse
zu streichen