Bilanz der Energiewende am Ende der 19. Legislaturperiode
Bilanz der Energiewende am Ende der 19. Legislaturperiode von Rene Sternke
Ein Beitrag von Staatsrechtler Norbert Große Hündfeld vom 13. September 2021
Das Institut für verfassungsgemäße Stromwirtschaft gibt vor der Wahl zum
20. Bundestag bekannt:
Die Politik der Energiewende ist seit ihrem Anfang im Jahre 1990 planungsrechtlich
unzulässig! Schon vor Beginn der Energiewende stand rechtlich fest:
Die planungsrechtliche Beurteilung der Zulässigkeit von Anlagen zur Erzeugung von
Windstrom muss nach § 35 Absatz 2 BauGB negativ erfolgen. Die Anwendung der
positiven Privilegierungsvorschrift in § 35 Absatz 1 BauGB ist rechtswidrig und falsch!
Der Staat hat in der Energiewende von Anfang an gesetzwidrig und verfassungswidrig
gehandelt. Es war der Exekutive nie erlaubt, das Bauverbot in § 35 Absatz 2 BauGB zu missachten!
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