Brummton vom Windpark Baiereck raubt den Schlaf 

07.03.2025: Brummton raubt den Schlaf – hier dreht sich erst mal nichts mehr
https://www.swp.de/lokales/goeppingen/windpark-koenigseiche-bei-baiereck-hier-dreht-sich-erst-mal-nichts-mehr-77902883.html
Nach zahlreichen Beschwerden infolge der Inbetriebnahme der WEA bei Baiereck in
BW haben Betreiber und Hersteller Messungen an den Windrädern durchgeführt. Die
Anwohner des Uhinger Teilorts Baiereck klagen insb. über die von den Anlagen aus-
gehenden Brummtöne sowie tieffrequente Geräusche während der Nacht und auch
während des Tages. Wie das Landratsamt Göppingen am Donnerstag, 6. März 2025,
mitteilt, gibt es in der Tat Auffälligkeiten.

Lärmbelästigung doch keine Einbildung

Nach Eingang der ersten Beschwerden wurden seitens des Betreibers sowie des
Herstellers die Anlagen auf Mängel vor Ort überprüft. Hierbei wurden unter anderem
Einstellungen an den Blattwinkeln vorgenommen. An den Anlagen selbst konnten
hierbei zunächst keine Auffälligkeiten festgestellt werden. Aufgrund anhaltender und
erneuter Beschwerden der Anwohner konnte zunächst das Anlagengeräusch besonders
belästigend bei Südwestwind wahrgenommen ausgemacht werden, wenn die Anlagen
sich entsprechend in diese Windrichtung drehen und das Maschinenhaus in Richtung
Baiereck ausgerichtet ist. Die Betreiberfirma hatte daher die Anlagen bei dieser vor-
herrschenden Windrichtung während des Nachtzeitraumes außer Betrieb genommen.
Da durch diese Maßnahme keine nachhaltige Verbesserung der Beschwerdesituation zu erzielen war, wurde in Abstimmung mit der Betreiberfirma festgelegt, dass die
Windenergieanlagen in den Nachtstunden komplett außer Betrieb genommen werden,
bis die Ursache für die Lärmthematik gefunden wurde.

Auch tagsüber stehen die Anlagen still

Bis technische Maßnahmen eine nachhaltige Lösung des Problems herbeiführen
können, werden die Anlagen zunächst auch tagsüber nicht mehr betrieben, teilt das
Landratsamt Göppingen mit. Die Betriebsweise der Anlagen soll kurzfristig so
verändert werden, dass die Anlagen erst bei für das Emissionsverhalten unkritischen
Windgeschwindigkeiten den Betrieb aufnehmen können. Die Anlagen sollen dann bis
zur endgültigen technischen Lösung des Problems wieder in Betrieb genommen
werden. Sobald die geplanten technischen Maßnahmen an den Anlagen umgesetzt
worden sind, sollen die Anlagen ohne Einschränkung betrieben werden.