Bundesinitiative VERNUNFTKRAFT lehnt GG-Änderung Art. 143h ab
16.03.2025: Die Bundesinitiative VERNUNFTKRAFT e.V. betrachtet die
zwischen CDU, SPD und Grünen verabredeten Pläne zur Änderung des
Grundgesetzes, insb. die Schaffung eines neuen Art. 143h GG, als schwer-
wiegenden Eingriff in die Klima- und Energiepolitik der kommenden Jahre
und fordert die Bundestagsabgeordneten auf, diesen nicht zuzustimmen.
Angesichts der drastischen Folgen der deutschen Energiewende –
Rezession und Deindustrialisierung – wäre ein deutlicher Kurswechsel in
der Energiepolitik dringend notwendig gewesen. Dieser ist jedoch weder im
Sondierungspapier des 7. März noch in diesen Vereinbarungen zu erkennen.
https://archive.newsletter2go.com/?n2g=91p922ir-joiax447-l70
Die BuI VK und der THLEmV – kritisieren insb. folgende Sachverhalte:
1. Mit der Schaffung des neuen Sondervermögens i. H. von 500 Mrd. €
„in die Infrastruktur und für zusätzliche Investitionen zur Erreichung der
Klimaneutralität bis 2045“ sollen weiter hohe Finanzmittel in die gescheiterte
Energiewende gesetzt werden, ohne grundsätzliche Korrekturen vorzunehmen,
wie dies bspw. durch die Reaktivierung der letzten Kernkraftwerke Deutsch-
lands erfolgen könnte. Viele gescheiterte Projekte, z. B. grüner Wasserstoff
oder Northvolt-Batterieprojekt, müssen beendet und aufgearbeitet werden.
2. Während EEG-Subventionen von Windkraft- und Solarbetreibern i. H. v.
20 Mrd. € p.a. offenkundig von der neuen Regierung nicht angetastet werden,
werden künftige Kosten durch Schulden finanziert und so kommenden Genera-
tion auferlegt. Die BuI VERNUNFTKRAFT und der THLEmV fordern hingegen:
- die sofortige Einstellung der EEG-Subventionen,
- die Abschaffung von Entschädigungszahlungen bei netztechnisch
notwendigen Abregelungen von Wind- und Solarstromanlagen, - die Beteiligung von Wind- und Solarbetreibern an den von Ihnen
maßgeblich verursachten Netzkosten.
3. Die explizite Aufnahme des politischen Ziels Klimaneutralität bis 2045
in den neuen Art. 143h GG lehnen wir ab. Auch wenn diese Formulierung
nicht als Staatsziel zu interpretieren ist, wird hiermit ein Einfallstor geschaffen,
auf dessen Basis Klima- und Energieaktivisten künftig Klagen zur Durchsetzung
von energiepolitischen Zielen anstrengen werden. Für künftige Bundesregier-
ungen wird es dagegen schwer bis unmöglich, diese Bestimmung im GG
wieder zu ändern. Daneben stellt die Festlegung auf das Jahr 2045 statt 2050
eine weitere Verschärfung dieser politischen Zielsetzung da, welche den Deindustrialisierungsdruck und damit den Degrowth-Trend *) dieses Landes
verschärfen wird.
Die geplanten Festlegungen der künftigen Energiepolitik der Bundesregierung
werden die Probleme des Landes weiter eskalieren lassen. Das Procedere der
für kommenden Dienstag angesetzten Abstimmung ist unseriös, der Inhalt
gefährlich. Verantwortungsvolle Mitglieder des Bundestags dürfen dem nicht
zustimmen. Anderenfalls werden das die Wähler bei der nächsten Bundes-
tagswahl sicher gebührend honorieren. Die Rechnung kommt am Ende.
*) Degrowth-Trend:
https://www.soziopolis.de/degrowth-der-weg-zur-bewaeltigung-der-klimakrise.html
Zur Info der
Bericht des Bericht nach § 88 Absatz 2 BHO an den Haushaltsausschuss
des Deutschen Bundestages
Gesetzentwürfe verschiedener Fraktionen zur Änderung der Art. 87a Abs.1a,
Art. 109 und 115 des GG und zur Einfügung eines Art. 143h in das GG
https://www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2025/grundgesetz-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=3