Bundesrat billigt GEG 2023
29.09.2023: Bundesrat billigt GEG 2023
https://www.gesetze-im-internet.de/geg/GEG.pdf
Das neue GEG regelt ab 01.01.2024 (1. – 4. kurz und knapp):
1. „Klimafreundliche Energie“ für neue Heizungen
Ab 2024 muss jede neu eingebaute Heizung zu 65 % mit „Erneuerbaren Energien“ betrieben werden. In Neubaugebieten
gilt dies ab 01.01.2024. Bei Bestandsgebäude u. Neubauten
außerhalb von Neubaugebieten gibt es Übergangsfristen.
2. Funktionierende Öl- und Gasheizung
Können weiter betrieben werden, solage sie repariert werden
kann. Muss die Erdgas- o. Ölheizung ausgetauscht werden,
(kann nicht repariert werden) oder über 30 Jahre alt ist (bei
Konstanttemperatur-Kessel), gibt es Übergangsfristen.
3. Förderung durch den Bund
Umstellung auf eine Heizung, mit 65 % Erneuerbaren Energien,
fördert der Bund mit Zuschüssen und zinsvergünstigten Krediten:
https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Dossier/geg-gesetz-fuer-erneuerbares-heizen.html#id10c88a0b-6ef3-4cb3-811a-66cc7c69f59e
4. Schutz für Mieterinnen und Mieter
Mieter werden vor hohen Kosten geschützt: Vermieter dürfen bis
zu 10 % der Kosten umlegen, wenn sie in eine neue Heizungsanlage
einbauen. Die Umlage ist gedeckelt: Die monatl. Kaltmiete darf pro
Quadratmeter und Monat um maximal 50 Cent steigen.