Bundesrat: Gesetz zu Sofortmaßnahmen

Am 8. Juli 2022 hat sich der Bundesrat (BR) mit im Bundestag beschlossenen
Gesetzen befasst: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/1023/tagesordnung-1023.html?cms_currentView=numerisch
Der BR hat das Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau
der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor
 gebilligt.
Dieses regelt die Bereithaltung von Ersatzkraftwerken zur Reduzierung des Gas-
verbrauchs im Stromsektor im Fall einer drohenden Gasmangellage. In einer
Entschließung fordern die Länder die Sicherung der Versorgungssicherheit.
Interessant: Vier Redebeiträge von Robert Habeck im Bundesrat (zu TOP 8,
TOP 40, TOP 7, TOP 2)
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/personen/DE/bundesregierung/bmwk/habeck-robert-bmwk.html?view=
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/1023/tagesordnung-1023.html?nn=4352766
Der BR billigt durch Verzicht auf ein Vermittlungsverfahren die Weiterentwicklung
des Energieund Klimafonds 
(TOP 8)
https://www.bundesrat.de/DE/service/mediathek/mediathek-node.html?cms_id=2016365
Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines
Sondervermögens „Energie- und Klimafonds“
 sollen neue Investitionen und
Wachstumsimpulse erfolgen.
Bundesrat billigt Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes (TOP 50)
Die Novelle ist Teil des sogen. „Osterpakets“ der Bundesregierung. Derart soll mehr
Windenergie an Land einrichtet werden. Dazu wird festgelegt, dass Errichtung und
Betrieb von Windenergieanlagen im überragenden öffentlichen Interesse liegen und
der öffentlichen Sicherheit dienen.
Bundesrat macht Weg frei für EEG-Novelle 2023 (TOP 51)
Das Gesetz regelt Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der
erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor, indem die die
gesamte Klima-, Energie- und Wirtschaftspolitik auf den 1,5-Grad-Klimaschutz-Pfad
ausgereichtet und überarbeitet werden soll. Ziel ist, bis 2045 Treibhausgasneutralität
zu erreichen und 2030 sollen 80 Prozent des in Deutschland verbrauchten Stroms
aus erneuerbaren Energien stammen.
Ersatzkraftwerke bei Gasmangel – BR stimmt zu (TOP 52)
Das Gesetz sieht Bereithaltung von Ersatzkraftwerken zur Reduzierung des Gasver-
brauchs im Stromsektor bei Gasmangellage vor. In einer Entschließung fordern die
Länder Maßnahmen zum Schutz der Versorgungssicherheit. Mit Reservekraftwerken
sollen befristet zusätzliche Kapazitäten zur Stromerzeugung mit Stein- u. Braunkohle
sowie Mineralöl ermöglicht werden, um Erdgas zu ersetzen. Eine Verordnungser-
mächtigung kann schnell den Einsatz von Gaskraftwerken weiter beschränken.
Zweites Gesetz zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und and.
Vorschriften
 (TOP 53)
Bundesrat hat den Vermittlungsausschuss nicht angerufen (verzicht).
Bundesrat billigt Wind-an-Land-Gesetz (TOP 54)
Das Gesetz regelt die erhöhten Ausbauziele für Stromgewinnung aus erneuerbaren
Energien, (Vgl. EEG-Novelle 2023https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/22/1023/51.html?nn=4352766#top-51
indem bis spätestens 31. Dezember 2032 2 Prozent der Landesflächen für Windenergie
an Land zur Verfügung stehen sollen. Das bedeutet mehr als eine Verdoppelung der
derzeit ausgewiesenen Fläche. Das neue Windenergieflächenbedarfsgesetz gibt
den Ländern in zwei Etappen verbindliche Flächenziele vor („Flächenbeitragswerte“).
Ein Verteilungsschlüssel legt für jedes Bundesland konkrete Quoten bis 2027 bzw. 2032
fest. Er berücksichtigt die bereits vorhandenen Flächenpotenziale für den Ausbau der
Windenergieanlagen in den einzelnen Ländern. Die Staffelung reicht von 0,5 Prozent
für Stadtstaaten bis zu 2,2 Prozent für einige Flächenländer (z. B. Thüringen).
Bestehende Länderöffnungsklauseln, die es den Ländern bislang erlaubt, Mindest-
abstände der Windräder von bis zu einem Kilometer zu Wohnge­bieten festzulegen,
bleibt zwar bestehen. Die Landesregeln greifen jedoch nur dann, wenn die im
Verteilerschlüssel festgelegten Flächenziele in den jeweiligen Ländern und Zeiträumen
erreicht sind. Außerdem wird das so genannte Repowering von älteren Windkraft-
anlagen, bei denen neue, leistungsstärkere Anlagen am alten Standort errichtet
werden können, erleichtert.
Weitergabe von Preisanpassungen bei Fernwärme – Länder stimmen zu (TOP 57)
In verkürzter Frist hat der BR am 8. Juli 2022 einer Verordnung des Bundesmin. für
Wirtschaft und Klimaschutz zur Versorgung mit Fernwärme zugestimmt. D. h.
Preisanpassungen werden früher als im Vertrag vorgesehen, möglich.
Beachtlich: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (TOP 48)
Wurde dem Ausschuss für Umwelt, Naturschutz u. nukleare Sicherheit und dem 
Wirtschaftsausschuss zugewiesen. Vgl. Redebeitrag:
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/personen/DE/laender/by/herrmann-florian.html?view=