Bundestag beschließt Heizungsgesetz

08.09.2023: Der Deutsche Bundestag (BT) hat das sogen.
Heizungsgesetz (20/6875) (Änderung des GEG, Änderung
der Heizkostenverordnung, Änderung der Kehr- und Über-
prüfungsordnung), in der vom Ausschuss für Klimaschutz u.
Energie (AfKE) geänderten Fassung (20/7619), beschlossen.
Dafür votieren 397 MdB, 275 MdB haben gegen den Entwurf
gestimmt, fünf MdB enthielten sich. Die Abstimmung über das
Gesetz war am 7. Juli geplant. Das Bundesverfassungsgericht
hat am 5. Juli einem Eilantrag des MdB Thomas Heilmann
stattgegeben, wodurch die abschließende Beratung des
Gesetzentwurfs im BT vertagt werden musste.
Da es sich hier um ein Einspruchsgesetz handelt wird mit
Fristablauf am 29.09.2023 der Bundesrat zustimmen.
Das neue GEG soll regeln, dass Wohnungen und Gebäude
zukünftig klimafreundlicher beheizt werden. Über die Inhalte
des GEG war zuvor monatelang divers gestritten worden.
Mit der Änderung müssen ab 1. Jan. 2024 neu eingebaute
Heizungen mind. 65 % erneuerbare Energien verwenden.
Mögliche Technologien sind Fernwärme-Anschluss, elektr.
Wärmepumpe (WP), Stromdirektheizung oder Heizung mit
Solarthermie. Auch eine Hybridheizung (Kombination aus
Erneuerbaren-Heizung, Gas- oder Ölkessel) ist unter best.
Bedingungen möglich.
Eigentümer müssen nun rechnerisch nachweisen, dass der
Anteil erneuerbarer Energie der neuen Heizung 65 % beträgt.
Das neue GEG ist kompliziert, widersinnig und wirkungslos:
1. Elektr. WP sind ökonomisch und ökologisch nicht nützlich!
Vgl. 06.08.2023 UNIVERSITÄT REGENSBURG:
https://www.youtube.com/watch?v=Ye433pzlCfw
S. ab min 29:00 Wirkungsgrad WP, min. 38:00 CO2-günstig,
min. 32:00 Leistungszahl Kosten sparend: Wirkungsgrad (WG)
muss > 3,83 sein! CO2-sparend: der WG muss > 2,59 sein!
Der WG der Luft-WP liegt in Dt. bei 2,2 (im Durchschnitt).
2. Das GEG schafft mehr Bürokratie/Verwaltungsaufwand.
3. Die Kosten werden unsozial auf Eigentümer abgewälzt.
4. 30 Jahre alten fossile Heizungen müssen ab 1.1.24 ersetzt werden.
Bei Weigerung droht gesetzlich Bußgeld bis 50.000 Euro. Sihe
Energieeinsparverordnung und Bundes-Immissionsschutzverordnung.
5. Neue Konflikte werden über die Schonsteinfeger ausgetragen!
6. Notwendige Ressourcen (Strom, Rohstoffe, Fachkräfte,
Know how, Geld, Zeit) zur Realisierung des GEG fehlen.
7. Verteil- und Hausnetze sind i.d.R technisch nicht geeignet und
die Menge eE steht lange nicht durchgehend zu Verfügung.
Es gibt hier nur eine Lösung der Probleme u. Widersprüche,
die ideologiefreie Wende der verfehlten Energiewende!!!
Wer anderer Meinung ist soll dies stichhaltig beweisen
oder mindestens mit uns sachlich und fachlich erörtern.