Bundestag (BT) verabschiedet Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2021)
Der Bundestag hat am 17. Dez. 2020 das EEG 2021 verabschiedet. Mit 357 Ja– und
260 Nein-Stimmen die von der Bundesregierung eingebrachte Novelle des EEG,
19/23482; 19/24234; 19/24535 Nr. 10) beschlossen. Ein Abgeordneter enthielt sich.
In zweiter Lesung hatten die Koalitionsfraktionen für, die Oppositionsfraktionen
gegen das Regelwerk gestimmt. Die Gesetzesänderung soll am 1. Jan. 2021 in Kraft
treten. Zur dritten Lesung des Entwurfs wurden die Entschließungsanträge der FDP
(19/25375) und der Grünen (19/25376) zum EEG mit breiter Mehrheit abgelehnt.
Am 18. Dez. 2020 wurde das EEG durch den Bundesrat abschließend bestätigt,
damit kann es wie vorgesehen in Kraft treten.
Einerseits haben unsere gemeinsamen Aktionen maßgeblich dazu beigetragen,
dass der ursprünglich bei der Gesetzesvorlage für das EEG 2021 vorgesehene § 1
Absatz 5 EEG 2021 … „die Errichtung von Windenergieanlagen liegt im öffentlichen
Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit“ … im Entwurf ersatzlos gestrichen
wurde. (Siehe: https://www.welt.de/bin/EEGSicherhiet_bn-222540790.pdf)
Anderseits sollen mit dem EEG 2021 zur Umsetzung des „Klimaschutzprogramms
2030“ im Jahr 2030 65 Prozent durch erneuerbare Energien des deutschen Strom-
verbrauchs bereitstellen, indem 259 TWh in 2021, 269 TWh in 2022, 281 TWh in
2023, 295 TWh in 2024, 308 TWh in 2025, 318 TWh in 2026, 330 TWh in 2027, 350
TWh in 2028 und 376 TWh in 2029 klimaneutral erzeugt werden u. a. durch die
illusorische Steigerung der installierten Leistung von Windenergieanlagen an Land
auf 57 GW in 2022, 62 GW in 2024, 65 GW in 2026, 68 GW in 2028 und 71 GW in
2030 erfolgen.
Durch das EEG 2021 wird für Stromverbraucher die teilweise Finanzierung der EEG-
Umlage aus dem Bundeshaushalt durch Zuschüsse in Höhe von 11 Milliarden Euro
geregelt, um die EEG-Umlage in 2021 auf 6,5 Cent/kWh und in 2022 auf 6,0 Cent/
kWh zu deckeln.
Einseitig können Gemeinden Zuwendungen bis zu 0,2 Cent pro KWh für tatsächlich
und fiktiv eingespeisten Strom von Betreibern der Windenergieanlagen erhalten.
Auch private Nutzer von Solarstrom und Eigentümer mit ausgeförderten Photovoltaik-
Anlagen profitieren vom EEG 2021.