Die Beitragsordnung
Beitragsordnung (BO)
„Vernunftkraft - Thüringer Landesverband Energiepolitik mit Vernunft e.V. “
(THLEmV)
I. Grundlage
Grundlage für die Regelungen in dieser Beitragsordnung ist die Vereinssatzung in der Fassung vom 10.02.2016, zuletzt geändert am 01.12.2020.
II. Solidaritätsprinzip
Wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins ist das Beitragsaufkommen der Mitglieder. Der Verein ist darauf angewiesen, dass alle ordentlichen Mitglieder ihre Beitragspflichten, die in der Satzung grundsätzlich geregelt sind, nachkommen. Nur so kann der Verband seine Aufgaben erfüllen.
Um einkommensschwachen Menschen den Beitritt und die Mitwirkung zu den in der Satzung festgelegten Zielen zu ermöglichen, kann durch Antrag mit entsprechenden Nachweisen durch den Vorstand der Beitrag herabgesetzt oder erlassen werden.
III. Beschlussfassung und Bekanntgabe
- Die Mitgliederversammlung hat die BO mit Beschluss „im Wege der elektronischen Kommunikation“ mit Wirkung vom 01.12.2020 aufgrund der Satzungsänderung angepasst.
- Die Mitgliederversammlung hat in ihrer Sitzung am 09.12.2015 die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen. In der Mitgliederversammlung am 10.02.2016 und am 15.10.2024 nach der Satzungsänderung, wurde die Beitragsordnung erneut bestätigt.
- Die Beitragsordnung tritt mit der Satzung am 10.02.2016 in Kraft.
- Die Beitragsordnung hat Gültigkeit, bis durch die Mitgliederversammlung eine Änderung beschlossen wird.
IV. Regelungen
- Die Höhe der einzelnen Beiträge wird durch die Mitgliederversammlung beschlossen.
- Der Beitrag ist ein Jahresbeitrag und beträgt für
a) natürliche Personen (Einzelbeitrag) 10,-- EUR
b) juristische Personen mit einer zu vertretenen Stärke bis
zu 50 Personen 50,-- EUR
über 50 Personen 100,-- EUR - Zur Bestimmung der zu vertretenden Personenstärke einer juristischen Person
gilt der festgestellte Stand zum Jahresende vor dem Beitragsjahr. - Werden natürliche Personen (Gründungs- und beigetretene Mitglieder) später durch den Beitritt einer juristischen Person mit vertreten, tritt an die Stelle des Einzelbeitrages der Beitrag der juristischen Person. Die Mitgliedschaft des Einzelmitglieds vom ursprünglichen Aufnahmezeitpunkt bleibt durchgehend erhalten.
- Bei Erlöschen der Mitgliedschaft einer juristischen Person (gemäß §4 der Satzung) können bisher mit vertretene Einzelpersonen den Antrag auf fortgesetzte Mitgliedschaft als natürliche Person gegen Entrichtung des festgelegten Beitrages stellen. Stimmt der Vorstand dem Antrag zu, wird eine ununterbrochene Mitgliedschaft anerkannt.
- Die Mitglieder sind verpflichtet, Änderungen von Anschriften, bei Lastschrifteinzug Kontenänderungen etc. umgehend schriftlich dem Vorstand mitzuteilen. Werden Änderungen durch natürliche oder juristische Personen nicht mitgeteilt, dürfen dem Verein daraus keine Nachteile entstehen.
- Bei Eintritt in den Verband ist der volle Jahresbeitrag zu zahlen. Der Mitgliedsbeitrag ist erstmalig für das Kalenderjahr 2016 zu entrichten.
- Über die Befreiung von Beiträgen entscheidet auf Antrag der Vorstand.
- Der Austritt aus dem Verein ist nur zum Ende des Kalenderjahres möglich und muss dem Vorstand spätestens einen Monat vorher schriftlich erklärt werden. Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten, verlängert sich automatisch die Mitgliedschaft um ein weiteres Kalenderjahr und damit die Pflicht zur Beitragszahlung.
V. Zahlung und Fälligkeit
- Die Mitgliedsbeiträge werden kalenderjährlich, d. h. vom 1.1. bis 31.12. erhoben. Monatsbeiträge sind nicht vorgesehen.
- Der Mitgliedsbeitrag ist bis zum 01.02. eines jeden Jahres fällig. Bei Neumitgliedern ist der Jahresbeitrag innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme der Mitgliedschaft zu zahlen.
VI. Vereinskonto
Die Zahlung erfolgt auf folgendes Konto:
Geldinstitut: Volksbank Eisenberg eG
Martin-Luther-Str. 2
07607 Eisenberg/ Thür.
BIC: GENO DEF1 ESN
IBAN: DE50 8309 4494 0000 0429 00
Etzdorf, 10.02.2016