Dritte Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetze

Mit Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Freistaates Thüringen
am 30.12.2020 ist das
Dritte Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes vom 21.12.2020
– Verbot von Windenergeianlegen im Wald – in Kraft getreten.


Siehe: gesetz_und_verordnungsblatt_nr_33_2020_Ändg.ThürWaldG