Erstes Gesetz zur Änderung der ThürBO im TLT abgelehnt

31.01.2025: In der 8. Plenarsitzung des TLT wurde der Antrag zum Gesetzentwurf der
Fraktion der AfD - Drucksache 8/322- "Erstes Gesetz zur Änderung der Thüringer
Bauordnung – Gewährleistung des vollständigen Rückbaus von Windenergie-
anlagen nach der endgültigen Einstellung ihrer zulässigen Nutzung
" mehrheitlich
abgelehnt. Ebenso der Antrag zur Behandlung des Themas in den Fach-Ausschüssen.
In der Diskussion wurden durch die Redner zahlreiche Aussagen getroffen, die sowohl
am Thema als auch an der Realität vorbeigehen.
Einzige Ausnahme war die Rede des MdL Henry Worm (CDU), der konkret auf die
Fakten einging. Unverständlich ist, dass auch die CDU-Fraktion den Gesetzentwurf
und die Überweisung in die Ausschüsse 
- sogar nach der Rede des MdL Worm - 
abgelehnt hat. Frau Christina Tasch (CDU) hat sich in der Abstimmung „enthalten“.

In der Erklärung der Landesregierung beruft sich Min. Steffen Schütz (BSW) auf
§35 BauGB und die Verpflichtung des vollständigen Rückbaus. Alle Voraussetzungen
für den vollständigen Rückbau der WEA seinen gewährleistet. Angeblich kann durch
die Genehmigungsbehörde eine Rückbausicherung in entsprechender Höhe verlangt
werden
, was u. E. in der Praxis oft nicht oder nicht in der notwendigen Höhe der
Fall ist. Auch der Verweis auf §78 ThürBO und die VollzBekThürBO trägt nicht zur
Lösung des Problems (Absicherung des vollständigen Rückbaus) bei. Die genannte
Formel (aus HE und NI) von: Nabenhöhe der WEA (in m) × 1.000 € = Betrag der Sicherheitsleistung (in €), fällt viel zu niedrig aus. 
7 MW-WEA haben Nabenhöhen von ca. 150 -165 m, d. h. Sicherheitsleistung
von 150.000 - 165.000 €. Rückbaukosten betragen 2 - 6,5 % der Investition.
D. h. von 280.000 - 910.000 € (sogar noch ohne Risikozuschlag und Inflation).
Bezüglich der Absicherung und  Restrisikos muss festgestellt werden:
1. Die in Thüringen bestehenden Regelungen gemäß der ThürBO sowie der
    VollzBekThürBO sichern derzeit nur 20 Prozent, d. h. max. 1/5 der real
    anfallenden Rückbaukosten (in 20 Jahren) bzw. Sicherheitsleistungen zu
    den WEA ab, falls die Formel: Nabenhöhe (m) x 1 Tsd. € angewendet wird.
2. Die Differenz der anfallenden Rückbaukosten 80 Prozent, d. h. 4/5 hat dann
    der Grundstückseigentümer (Zustandshaftung), ggf. das Land Thüringen
   
(Staatshaftung gem. § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG), zu tragen.