„Erstes Thüringer Entlastungsgesetz“ – Affront gegen Landbevölkerung
Die Thüringer Landesregierung hat mit der Drucksache 8/2487 ein
Mantelgesetz eingebracht und verfolgt laut Begründung das Ziel,
Verwaltungsverfahren zu vereinfachen, Bürokratie abzubauen und
Entscheidungsprozesse zu beschleunigen. Die Änderungen mit dem
Mantelgesetz betreffen eine Vielzahl unterschiedl. Rechtsgebiete:
im Verwaltungsverfahrensrecht, im Verwaltungsprozessrecht, im
Vergabe-, Bau-, Raumordnungs-, Wald-, Wasserrecht u.a.
Das vorgelegte Gesetzespaket wird als „Entlastungsgesetz“ bezeichnet.
Tatsächlich enthält es jedoch strukturelle Änderungen mit erheblicher
Eingriffsintensität in bestehende Beteiligungs-, Prüf- und Abwägungs-
mechanismen, insb. im Bereich energiewirtschaftlicher Genehmigungen
(Windenergie, PV- und Netzausbau).
Der THLEmV (Vernunftkraft -TH) hat dazu wie folgt Stellung bezogen:
Stellungnahme im Anhörungsverfahren gemäß § 79 GO TLT zur
Drucksache 8/2487 – „Erstes Thüringer Entlastungsgesetz“ nebst
zwei Anlagen:
1. Execuve Summary – Rechtsgutachten zur Vereinbarkeit
von § 2 EEG mit Verfassungs- und Unionsrecht (6 Seiten)
2. Bewertung einzelner Artikel im Mantelgesetz (DS 8/2487)
Die Ausführungen befassen sich insb. mit den Auswirkungen auf
demokratische Mitwirkungsrechte, wie
- die kommunale Selbstverwaltung und Planungshoheit,
- den Umwelt-, Natur- und Gesundheitsschutz,
- die energiepolitische Systemkohärenz sowie
- auf Widersprüche im Planungs-, Verwaltungs- u. sonst. Landesrecht.
Kommt das Gesetz zustande bewirkt es substanzielle Verschiebungen
zugunsten beschleunigter energiewirtschaftlicher Verfahren, geht zu
Lasten demokratischer Mitwirkung und kommunaler Selbstverwaltung
sowie des Umwelt- und Gesundheitsschutzes. Der größte Eingriff wird
in der beabsichtigten Abschaffung des verwaltungsinternen Wider-
spruchsverfahrens (Affront) gesehen.
Kurz vor den Weihnachtsfeiertagen und dem Jahreswechsel 2025/2026,
wurde in einer eilig anberaumten Sondersitzung des Thüringer Landtags
am 10.12.2025 das „Erste Thüringer Entlastungsgesetz“ in erster Lesung
behandelt.
Laut Medieninformation 122-2025 der TSK sei das Ziel des Gesetzes …
“die Entlastung von Kommunen, Wirtschaft und Bürgern. Durch den Wegfall
von Berichtspflichten, verkürzte Verfahren und digitale Kommunikation werden
Ressourcen frei und Prozesse beschleunigt. Das Entlastungsgesetz ist der
Startpunkt für weitere Modernisierungsschritte. ......“
https://thueringen.de/medienservice/medieninformationen/detailseite/122-2025
Das „Erste Thüringer Entlastungsgesetz“ stellt schwere Eingriffe in
bestehende Umwelt-, Planungs- und Beteiligungsrechte dar. Der Titel
erweckt den Eindruck eines harmlosen vereinfachenden Gesetzes.
Vielmehr bedeuten im "Gesetzespaket" mehrere Artikel die systematische
Beschleunigung energiewirtschaftlicher Verfahren, mit massiven Auswir-
kungen auf das Ökosystem Wald, den Artenschutz, die Bürgerbeteiligung.
https://parldok.thltcloud.de/parldok/dokument/104866/8_2487_erstes_thueringer_entlastungsgesetz_vorabdruck
https://parldok.thltcloud.de/parldok/dokument/104939/8_2543_erstes_thueringer_entlastungsgesetz_ueberpruefung_und_vereinfachung_der_foerderinstrumente_und_strukturen_im_freistaat_thueringen_konsequent_fortsetze
Da auf der Diskussionsplattform des Thüringer Landtags (Onlineforum)
der aktuelle Gesetzentwurf nicht zu finden war und eine Anhörung und
öffentliche Debatte - entgegen der Verlautbarung der Thüringer Staats-
kanzlei (TSK) auch noch nicht begonnen hat. Dazu hat der THLEmV
folgende Stellungnahme an den Präsidenten des Thüringer Landtags
Dr. Thadäus König (persönlich) gerichtet.
Stellungnahme THLEmV vom 09.12.2025 zum "Entlastungspaket"
Die Presseinformation dazu:
VERNUNFTKRAFT. THÜRINGEN warnt vor gravierenden Folgen des
„Ersten Thüringer Entlastungsgesetzes“
Veröffentlichung von "Hallo Oberland":
https://hallooberland.de/2025/12/vernunftkraft-thueringen-warnt-vor-gravierenden-folgen-des-ersten-thueringerentlastungsgesetzes/
Für alle betroffenen Bürger und überzeugten Demokraten ist es daher
wichtig sich kritisch mit fragwürdigen Praktiken in der Gesetzgebung
und den Risiken, Eingriffe und Rechtsfolgen auseinander zu setzen.
Ob es auf die beim TLT vorgebrachten Bedenken zum Inhalt und zum
Demokratieverständnis eine Antwort gibt, bleibt abzuwarten. Keine Antwort
ist auch eine Antwort, eben nur mit schwerwiegenden politischen Folgen!
UND " Wenn die Energiewende nicht gestoppt wird, scheitert der Staat"!
https://www.achgut.com/artikel/wenn_die_energiewende_nicht_gestoppt_wird_scheitert_der-staat
