Geplante EEG-Novelle
Die Bundesregierung hat die Absicht das EEG 2017 zu novellieren, um den
bisher schon kritischen Ausbau „erneuerbaren Energien“ noch weiter zu forcieren.
Ziel des neuen „EEG 2021“ soll es sein, die Energieversorgung umzubauen und
den Anteil der „erneuerbaren Energien“ an der Stromversorgung bis 2050 auf mind.
80 Prozent zu steigern, um so angeblich zum Klimaschutz eine nachhaltige und
sichere Energieversorgung zu gewährleisten.
Siehe Referentenentwurf zur „Novelle EEG 2021“:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/Gesetz/referentenentwurf-aenderung-eeg-und-weiterer-energierechtlicher-vorschriften.pdf?__blob=publicationFile&v=4
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat am 14.09.2020 die
Länder- und Verbändeanhörung zum Gesetzentwurf eingeleitet. Stellungnahmen
zum Referentenentwurf konnten bis zum 17.09.2020 (17 Uhr), eingereicht werden.
Der THLEmV hat dazu folgende Stellungnahme abgegeben:
2020-09-17_Stn.-THLEmV_zum_EEG2021_i.O.gez
Nachfolgend die Stellungnahme der Bundesinitiative VERNUNFTKRAFT. (VK)
Vernunftkraft. Stellungnahme zur EEG Novelle 2021