Hydrogeologen fordern mehr Grund-wasserschutz bei Planung von WEA
04.06.2025: Hydrogeologen plädieren für besseren Schutz des Grundwassers
bei der Planung von Windenergieanlagen
Tamara Fahry-Seelig Pressestelle
Dachverband der Geowissenschaften (DVGeo) e.V.
https://idw-online.de/de/news853332
Stellungnahme des Vorstands der Fachsektion Hydrogeologie
Das Trinkwasser stammt in Deutschland überwiegend aus dem Grundwasser, weshalb
der Schutz dieser kostbaren und begrenzten Ressource hohe Priorität besitzt. Durch
den Ausbau der Windenergie entstehen zunehmend Situationen, in denen der Bau
von Windenergieanlagen mit dem Schutzinteresse von Quellen und Brunnen, die der Trinkwassergewinnung dienen, konkurriert.
In diesen besonderen Fällen der Güterabwägung sprechen wir, der Vorstand der Fach-
sektion Hydrogeologie, uns dafür aus, dem nachhaltigen Schutz der Grundwasser-
ressourcen und der öffentlichen Trinkwasserversorgung Priorität zu geben.
wandels sowie durch Landwirtschaft, Industrie und Verkehr vielfältigen Belastungen
ausgesetzt. Die Einzugsgebiete der genutzten Brunnen und Quellen stehen deshalb unter besonderem Schutz. Die Ausweisung von Schutzgebieten speziell für die
Trinkwasserversorgung hat hohe Priorität und dient dem Wohl der Allgemeinheit,
weshalb die Schutzgebietsverordnungen als untergesetzliches Regelwerk zum
WHG § 23 einzuhalten sind.
Grundlagen hierzu bietet das DVGW-Arbeitsblatts W 101 (2021). Demnach werden
Schutzgebiete in die Schutzzonen I (Fassungsbereich), II (Engere Schutzzone) und
III (Weitere Schutzzone) unterteilt. In Schutzzone II unterliegt die Landnutzung starken
Einschränkungen, um die Trinkwasserversorgung vor schädlichen Einflüssen zu
schützen. Dort sind deshalb verschiedene Maßnahmen sachlich begründet untersagt,
wie das Errichten und Erweitern von baulichen Anlagen und Baustelleneinrichtungen,
der Neubau von Verkehrswegen und befestigten Flächen, der Umgang mit wasserge-
fährdenden Stoffen sowie Eingriffe, die zu einer Verletzung oder Reduzierung der
Grundwasserüberdeckung führen.
zunehmend auch in Wasserschutzgebieten erfolgen, selbst in der besonders verletz-
lichen Schutzzone II. Das ist im Rahmen einer Güterabwägung aus unserer Sicht
weder nachvollziehbar noch tragbar, zumal die Schutzzone II eher kleinere Gebiete
umfasst, sodass ein Verzicht auf Bauvorhaben in dieser Zone keine relevante Ein-
schränkung der wirtschaftlichen Entwicklung darstellt.
Für Wasserschutzgebiete werden individuelle Rechtsverordnungen erlassen, die vergleichbare Regelungen wie das DVGW-Arbeitsblatt W 101 enthalten. Die zustän-
dige Fachbehörde kann zwar eine Befreiung von den Regelungen der Rechtsver-
ordnung erteilen; dies allerdings im Sinne der Trinkwasserversorger zur Sicher-
stellung und zum Ausbau der Versorgung und nicht, um Möglichkeiten für privilegierte
Bauvorhaben zu schaffen. Durch die Bau-, Betriebs- und Rückbauphase einer Wind-
Gefährdung der Trinkwasserversorgung sowie einer nicht notwendigen Verletzung
der Schutzgebietsverordnungen auszugehen. Ähnliches gilt für die Einzugsgebiete
von Quellen und Brunnen, die von Brauereien, Mineralwasserfirmen oder anderen privaten Nutzern genutzt werden. Diese verfügen zwar i. d. R. nicht über behördlich
festgelegte Schutzgebiete, müssen aber ebenso wie die öffentliche Wasserversor-'
gung vor schädlichen Einwirkungen sicher geschützt werden.
und plädiert an die Behörden, im Zuge der vorzunehmenden Abwägungen dem
nachhaltigen Schutz der Grundwasserressourcen und der öffentlichen Trinkwasser-
versorgung Priorität zu geben und auch die berechtigten Schutzinteressen privater Wasserfassungen zu berücksichtigen.
Die Fachsektion Hydrogeologie ist eine interdisziplinäre Interessengemeinschaft
aus Wissenschaft, Behörden und Unternehmen, die sich mit allen Aspekten des
Grundwassers befasst und stellt die größte Vereinigung von Fachleuten der Hydro-
geologie und angrenzender Fachbereiche im deutschsprachigen Raum dar. Die
Fachsektion Hydrogeologie ist assoziiertes Mitglied im DVGeo.
Der Vorstand der Fachsektion Hydrogeologie e. V. in der DGGV, 04.06.2025
Wissenschaftlicher Ansprechpartner: Dr. Maike Rüsgen maike.ruesgen@fh-dggv.de