Viermal mehr Fläche für WEA in Ostthüringen - 45 neue WE-Gebiete
10.06.2025: In der ersten Juniwoche hat die Planungsversammlung der RPG
Ostthüringen den neuen Entwurf für den "Sachlichen Teilplan Windenergie"
zum Regionalplanes beraten und beschlossen.
Die Vorlage zum o. a. Beschlussvorschlag war bislang geheim. Der Beschluss
wurde am 11.06.2025 im Internet (Web-Site der RPG-OT) veröffentlicht. Siehe:
https://regionalplanung.thueringen.de/fileadmin/user_upload/Ostthueringen/Dokumente/Ost-GremDok/O-GremDok-8PV/O8PV-Beschl-2025/O8PV-Beschl-PV-12-06-25.pdf
Nach der Unterrichtung der Öffentlichkeit im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 52/2024
vom 23. Dezember 2024 hat die Planungsversammlung der RPG Ostthüringen
den vorliegenden Entwurf des Sachlichen Teilplans ,,Windenergie und Sicherung
des Kulturerbes" beraten und am 04.06. folgenden Beschluss gefasst:
1. Der Entwurf des Sachlichen Teilplans ,,Windenergie und Sicherung
des Kulturerbes", seine Begründung und der Umweltbericht werden in der
beiliegenden Fassung mit den im Anhang I aufgeführten Planunterlagen
beschlossen.
2. Gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1 ROG i. V. m. § 3 Abs. 2 und 3 ThürLPIG erhalten
die Öffentlichkeit, die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen und
die im Planungsbeirat vertretenen Institutionen Gelegenheit zur Stellung-
nahme zum Entwurf des Sachlichen Teilplans ,,Windenergie und Sicherung
des Kulturerbes", zu seiner Begründung und zum Umweltbericht (Beteili-
gung). Dazu werden der Entwurf des Sachlichen Teilplans ,,Windenergie
und Sicherung des Kulturerbes", seine Begründung und der Umweltbericht
(Planunterlagen) sowie die weiter im Anhang I genannten zweckdienlichen
Unterlagen für die Dauer von zwei Monaten im Internet veröffentlicht sowie
bei der Regionalen Planungsstelle Ostthüringen zur Verfügung gestellt.
Zusätzlich zu den Zugangsmöglichkeiten nach Satz 2 werden gemäß § 9
Abs. 2 Satz 5 ROG andere leicht zu erreichende, auch analoge Zugangs-
möglichkeiten zur Verfügung gestellt. Den in ihren Belangen berührten
Stellen sowie den im Planungsbeirat vertretenen Institutionen werden
die im Anhang I genannten Unterlagen gemäß § 3 Abs. 3 Satz 1 i. V. m.
§ 3 Abs. 4 ThürLPIG zur Verfügung gestellt.
3. Die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen und die im
Planungsbeirat vertretenen Institutionen, die entsprechend Punkt 2
Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten werden, ergeben sich aus der
diesem Beschluss beigefügten Liste (Anhang II). Sich im Rahmen der
Beteiligung möglicherweise ergebene notwendige Ergänzungen bleiben
davon unberührt.
4. Der Präsident der RPG Ostthüringen wird mit der öffentlichen Be-
kanntmachung der Beteiligung zum Entwurf des Sachlichen Teilplans
,,Windenergie und Sicherung des Kulturerbes" im Thüringer Staats-
anzeiger sowie auf den Internetseiten der RPG Ostthüringen ent-
sprechend § 9 Abs. 2 Sätze 3, 4 und 6 ROG i. V. m. § 3 Abs. 2 Sätze 3,
4 u. 5 ThürLPIG beauftragt.
5. Der Präsident der RPG Ostthüringen wird mit der Durchführung des
unter Punkt 2 aufgeführten Beteiligungsverfahrens einschließlich der
öffentlichen Bekanntmachung unter Punkt 4 beauftragt. Er bedient
sich hierbei der Regionalen Planungsstelle Ostthüringen.
Die Planungsunterlagen können seit dem 11.06. über folgenden Link
eingesehen und heruntergeladen werden:
https://regionalplanung.thueringen.de/ostthueringen/logbuch-und-beschluesse/standard-titel
Nach einer Recherche des mdr sollen demnach folgende Windvorranggebiete
(gesamt/neu/vorhanden) in den Landkreisen und kreisfreien Städte ausgewiesen
werden:
Landkreis Saalfeld-Rudolstadt: 13/12/1
Saale-Orla-Kreis: 11/ 5/ 6
Saale-Holzland-Kreis: 10/ 6/ 4
Jena: 1/ 1/ 0
Landkreis Greiz: 14/ 8/ 6
Gera: 4/ 3/ 1
Landkreis Altenburger Land: 14/10/4
Gesamt (RPG-OT): 67/45/22
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