Investitionsbeschleunigungsgesetz

Am 27.11.2020 wurde vom Bundesrat das Investitionsbeschleunigungsgesetz
bestätigt. Damit wird das Widerspruchs- und Klagerecht bei WEA-Vorhaben massiv
eingeschränkt. Kommt es zu Klagen gegen den Bau von Windenergie-Anlagen an
Land, ist künftig in nahezu allen Fällen sofort das jeweilige Oberverwaltungsgericht
zuständig. Damit entfällt eine gerichtliche Vorinstanz.