Neues Thüringer Landesplanungsgesetz (ThürLPlG) in Kraft

20.12.2022: Neues Thüringer Landesplanungsgesetz (ThürLPlG) in Kraft
Mit der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt am 20.12.2022 (Nr. 26/2022)
ist das geänderte ThürLPlG in Kraft gesetzt. Die wichtigste Änderung ist rot markiert:
Die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Raumordnungsplans einschließlich der
Begründung sowie im Falle einer Umweltprüfung auch des Umweltberichts und
weiterer, nach Einschätzung der für die Aufstellung des Raumordnungsplans
zuständigen Stelle zweckdienlicher Unterlagen erfolgt abweichend von § 9 Abs. 2
Satz 2 und 5 ROG für die Dauer von zwei Monaten auf den Internetseiten der für
die Aufstellung des Raumordnungsplans zuständigen Stelle sowie bei der für die
Aufstellung des Raumordnungsplans zuständigen Stelle.“ 
D. h. die Veröffentlichung
in den Amtsblättern erfolgt nicht mehr
 (damit weniger Öffentlichkeitsbeteiligung).