OVG NRW: keine unzumutbaren Lärmbeeinträchtigungen!

12.01.2024: OVG NRW: Genehmigung von WEA rechtmäßig
Az: 8 D 92/22.AK – Schutzrechte noch weiter eingeschränkt!
WEA die 528 m u. 860 m entfernt stehen „verursachen keine
unzumutbaren Lärmbeeinträchtigungen
“. Anwohner müssen
die bei Witterungsbedingungen erhöhten nächtlichen Lärm-
werte, Schattenwurf und optische Bedrängung hinnehmen. https://www.justiz.nrw/JM/Presse/presse_weitere/PresseOVG/03_240112/index.php
Grüne Ministerin Mona Neubaur und Oliver Krischer (NRW)
laden die Bürgermeister in NRW zu einer Veranstaltung ein.
Ziel ist der Ausbau weiterer 1000 WEA bis 2027 zu errichten.
Das bedeutet auch: „Mehr Lärm für Windkraft-Anwohner“
Gastkommentar von Dr. Christoph Canne, Sprecher der
Bundesinitiative Vernunftkraft e.V.  Siehe Link:
https://www.nius.de/Energie/dank-energiepolitik-der-ampel-mehr-laerm-fuer-windkraft-anwohner/efb25887-48e0-4e3f-b55c-0764ec635194