Schlaflose Nächte durch WEA 

10.02.2025: Schlaflose Nächte durch Windkraftanlagen bei Uhingen – nächtliche Abschaltung angeordnet

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Seit der Inbetriebnahme der Windkraftanlagen nahe Uhingen (Baden-Württemberg, im Landkreis Göppingen, zwischen den Großstädten Stuttgart und Ulm) am 20. Dezember 2024, gehen zahlreiche Beschwerden ein. Die Anlagen stehen auf einem Höhenrücken zwischen Ebersbach und Nassachtal, wodurch ihr Schall ungehindert in die umliegenden Wohngebiete getragen wird. Anwohner klagen über störende Brummtöne und tieffrequente Geräusche während der Nacht.

Genehmigung im Voraus abgesegnet 
Die Firma Uhl Windkraft Projektierung GmbH & Co. KG aus Ellwangen hatte beim Landratsamt Göppingen am 28. August 2018 einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen des Typs Nordex N149-4.5 auf der Gemarkung Ebersbach eingereicht.
Die formellen und die sich aus § 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ergebenden materiellen Genehmigungsvoraussetzungen lagen vor. Für die Antragstellerin ergab sich daher, so die Mitteilung, ein Rechtsanspruch auf die am 31. August 2022 erteilte Genehmigung. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wurden die Lärmemissionen, welche von den Windenergieanlagen ausgehen und auf die Umgebung einwirken, im Rahmen einer unabhängigen Schallimmissionsprognose durch einen zugelassenen Sachverständigen untersucht. Die Einhaltung der Immissionsrichtwerte gemäß den geltenden gesetzlichen Anforderungen wurde durch die erstellte Schallimmissionsprognose belegt. Des Weiteren wurden die Immissionen, welche durch den Schattenwurf der Anlagen entstehen, untersucht. Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung enthält die Verpflichtung zur Installation einer Schattenwurfabschalteinrichtung. Die Abschalteinrichtung stellt sicher, dass die geltenden Schattenwurfzeiten an den Immissionsorten nicht überschritten werden.

Die Realität
Trotz dieser Vorkehrungen sind seit dem 20. Dezember 2024 zahlreiche Beschwerden der Anwohner eingegangen, derer sich das Landratsamt jetzt annimmt.
In der Nacht vom 29. auf den 30. Januar fand erneut ein Vor-Ort-Termin mit dem Umweltschutzamt und Anwohnern aus Baiereck statt. Aufgrund der vor Ort festgestellten Anlagengeräusche konnte bei der Betreiberfirma erreicht werden, dass die Anlagen bei Wind aus Südsüdost- bis Westsüdwestrichtung während des Nachtzeitraumes bis auf Weiteres abgeschaltet werden.

Weiteres Vorgehen 
Eine schalltechnische Vermessung der Anlagen wurde beauftragt und mit dem Landratsamt Göppingen abgestimmt. Wie im Genehmigungsbescheid gefordert, wird die Messung durch eine nach § 29b BImSchG zugelassenen Stelle durchgeführt, sobald es die meteorologischen Bedingungen zulassen. Die Betreiberfirma beabsichtigt, vorab eine vorläufige Auffälligkeitsmessung an den Anlagen durchzuführen. Auch für diese Messung sind geeignete Wetterbedingungen erforderlich, welche aber voraussichtlich häufiger vorkommen und diese Messung deshalb zeitnaher stattfinden kann als die geforderte Abnahmemessung. Sobald dem Landratsamt Göppingen die Ergebnisse der vorläufigen bzw. endgültigen schalltechnischen Abnahmemessung vorliegen, können weitere Maßnahmen geprüft werden.