Schlimmer geht immer ...
09.11.2022: Schlimmer geht immer ……..
Neue Rahmenbedingungen für erneuerb. Energien im Städtebaurecht geplant
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw45-de-erneuerbare-energien-staedtebau-917426
Mit einem neuen Gesetzentwurf der Ampel soll der Abstand von „Windkraft-Anlagen“ bis zu Wohngebäuden auf 300 Meter verringert werden.
Vgl. https://twitter.com/VLAB_Natur/status/1594975639106473985
In erster Lesung hat der Bundestag am Mittwoch, 9. November 2022, den von der
Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf „zur sofortigen Verbesserung der
Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht“ (20/4227)
beraten. Nach der Debatte wurde der Entwurf an den federführenden Ausschuss
für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen zur weiteren Beratung überwiesen. Siehe: https://dserver.bundestag.de/btd/20/042/2004227.pdf
Auszug aus dem Gesetzentwurf:
„Zu Nummer 1
Die Regelung konkretisiert und begrenzt die aus dem sogenannten „Verbot der
optisch bedrängenden Wirkung“ folgenden Anforderungen für Windenergieanlagen.
Das Verbot der optisch bedrängenden Wirkung ist bislang gesetzlich nicht geregelt,
sondern wird aus dem planungsrechtlichen Rücksichtnahmegebot abgeleitet.
Die auf dieser Grundlage geforderten Abstände zwischen Windenergieanlagen
und Wohnbebauung sind optisch und nicht durch Erwägungen des Gesundheits-schutzes begründet.
Die Regelung stellt klar, dass der optische Schutz allein den Nahbereich um die
Windener gieanlagen erfasst. Bei einem Abstand von über 300 Metern ist eine
optische Bedrängung regelmäßig nicht anzunehmen. Die Regelung lässt jedoch
Raum, den besonderenVerhältnissen im Einzelfall Rechnung zu tragen. Eine
optisch bedrängende Wirkung von weiter als 300 Meter entfernten Anlagen
kommt jedoch nur ausnahmsweise in Betracht, wenn anderenfalls die Schwelle
der Zumutbarkeit aufgrund besonderer Umstände überschritten würde.
Hiervon unberührt bleiben die immissionsschutrechtlich begründeten Abstands-vorgaben, die dem Lärm- und Gesundheitsschutz der Anwohner dienen.“