Smartzähler schränken Strombezug ein
27.11.2023: Smart-Zähler schränken Strombezug ein.
Laut BNetzA dürfen Netzbetreiber Strom für Elektroautos
und Wärmepumpen drosseln.
Am 27.11.2023 hat die Beschlusskammer 6 das Festlegungs
verfahren mit folgender Entscheidung abgeschlossen.
Beschluss vom 27.11.2023 (pdf / 766 KB)
Anlage 1 zum Beschluss BK6-22-300 vom 27.11.2023 (pdf / 150 KB)
Die Niederspannungsnetze in Deutschland sind bisher nicht
für den steigenden Strombedarf ausgelegt. Die Bundesnetz-
agentur (BNetzA) erlaubt es nun den Netzbetreibern den
Strombezug von Ladestationen und Wärmepumpen einzu-
schränken.
In der BRD wird der Strombedarf in den kommenden Jahren
durch die große Anzahl an Elektroautos und Wärmepumpen
deutlich zunehmen. Laut der BNetzA ist ein Großteil der
Niederspannungsnetze für diese Belastung nicht ausgelegt.
Die BNetzA hat nun mitgeteilt, dass Stromnetzbetreiber
zukünftig den Strombezug von Ladestationen und Wärme-
pumpen einschränken dürfen, wenn eine Überlastung des
Stromnetzes droht. Eine Mindestleistung muss den Kunden
jedoch in allen Fällen zur Verfügung stehen. So haben nun
Verteilnetzbetreiber die Erlaubnis, den Strombezug während
Überlastungsperioden auf 4,2 Kilowatt zu begrenzen. Dies
ermöglicht es, Wärmepumpen eingeschränkt weiter zu
nutzen und Elektroautos innerhalb von zwei Stunden für
eine Distanz von etwa 50 Km aufzuladen. Der normale
Haushaltsstrom sei von der Maßnahme nicht betroffen.
Als Gegenleistung für die Steuerung ihrer Geräte sollen
Haushalte Vergünstigungen bekommen. Dies kann eine
jährliche Pauschale beim Netzentgelt od. die Reduzierung
des Strom-Arbeitspreises für betroffene Geräte sein.
Die neuen Regelungen treten ab Januar 2024 in Kraft.
Laut BNetzA sind vollständige Abschaltungen der steuer-
baren Verbrauchseinrichtungen nicht mehr gestattet.
Kommentar: Jedoch auch nur, bis ein Blackout eintritt.