Stellungnahme zu CDU-Antrag für BauGB
Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag hat zum geänderten Baugesetzbuch (BauGB),
Neufassung des § 249 Absatz 3 im BauGB, geändert durch Artikel 2 des Gesetzes
vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1793) in den Thüringer Landtag einen Antrag zur
Änderung der Thüringer Bauordnung (ThürBO) eingebracht. Dabei soll die
bestehende Möglichkeit im BauGB genutzt werden, in TH landesgesetzliche
Mindestabstände von höchstens 1.000 Metern zur baulichen Nutzungen von
Wohnzwecken festzulegen,
Der THLEmV hat dazu folgende Stellungnahme abgegeben:
2020-11-22_AnS-THL-Stn.THLEmV-Ändg.ThürBO_fin.i.O.gez.+A1-A6