Teilfortschreibung zum Landesentwicklungsprogramm Thüringen 2025
Die Thüringer Landesregierung beabsichtig eine Teilfortschreibung zum
Landesentwicklungsprogramm Thüringen 2025 (LEP 2025).
So sollen das Zentrale-Orte-System und der Ausbau der Windenergie im
Landesentwicklungsprogramm (LEP) neu bewertet (d. h. geändert) werden.
Die Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten erfolgte im
Thüringer Staatsanzeiger (Nr. 7/2022, S. 284). Thür Staatsanzeiger 07-2022
Bisher gibt es noch keinen ausformulierten Verordnungstext.
Die Öffentlichkeit und die von der Änderung des LEP 2025 Betroffenen
Stellen können bis 8. April 2022 Stellungnahmen abgeben und mitteilen,
was im weiteren Planungsprozess besonders wichtig ist. Mit dem Betreff „Landesentwicklungsprogramm“ kann sich jeder einzelne Bürger bis zum
8.4. an das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
wenden. Siehe hierzu Rundbrief an die Mitglieder und Bürgerinitiativen.