Urteil BVerwG: Verzicht auf Umweltprüfung unzulässig
13.11.2023: Urteil Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)
vom 18.07.2023 (Az: BVerwG 4 CN 3.22, 3 S 3180/19)
Quelle: https://www.bverwg.de/180723U4CN3.22.0
Der Verzicht auf eine Umweltprüfung verstößt aus Sicht des
BVerwG gegen die europäische Richtlinie über die SUP-RL.
Überraschend hat das BVerwG entschieden, dass beschl-
Verfahren zur Aufstellung von Bebauungsplänen für Freiflächen
im Außenbereich rechtswidrig sind. Kommunen können
laufende Verfahren im Außenbereich ohne Umweltprüfung
weiterbetreiben. Sie müssen sie in ein Regelverfahren
überführen. Inzwischen liegt die Urteilsbegründung vor.
Siehe: Zum Urteil BVerwG vom 18.07.2023_SUP-RL
Das Urteil mit Begründung: https://www.bverwg.de/entscheidungen/pdf/180723U4CN3.22.0.pdf