Verfassungsverstoß durch Landtagspräsidentin Pommer

20.01.2024: Verfassungsverstoß durch Landtagspräsi-
dentin Birgit Pommer (LINKE).

Der TLT hat in der 124. Sitzung am 08.12.2023 (DS 7/9213)
den Beschluss gefasst „Wald muss Wald bleiben – Keine
Windkraftanlagen in Thüringer Wäldern“
. Der Beschluss
wurde am 20.12.2023 von der Präsidentin des Thüringer Landtags (TLT) unterzeichnet

https://parldok.thueringer- landtag.de/ParlDok/dokument/95382/wald_muss_wald_bleiben_keine_windkraftanlagen_in_thueringer_waeldern.pdf

Das „Vierte Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetz
wurde am 08.12.2023 im Parlament mehrheitlich verabschiedet.
Der Gesetzentwurf der Parlamentarischen Gruppe der FDP
(DS 7/6811) wurde in der zweiten Beratung nach kontroverser
langer Diskussion in der Schlussabstimmung angenommen.

Vgl. Protokoll (Abstimmung S. 83):
https://parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/dokument/95290/124_plenarsitzung_arbeitsfassung.pdf#page=54

Nun verweigert Frau Pommer mit Schreiben vom 20.12.2023,
das ThürWaldG im Gesetz- u. Verordnungsblatt Thüringen
zu veröffentlichen. Somit kann das Landesgesetz nicht in Kraft
treten
. Das stellt eine eklatante Missachtung des parlamen-
tarischen Demokratie
 und der Thüringer Verfassung 
dar.
Artikel 85 bestimmt: „(1) Der Präsident des Landtags fertigt
die verfassungsmäßig zustande gekommenen Gesetze aus 
und verkündet sie innerhalb eines Monats im Gesetz- und
Verordnungsblatt. …“

Am 20.01.2024 ist die Frist zur Veröffentlichung abgelaufen.
Ein Novum und ein unglaublicher Vorgang!