Viermal mehr Fläche für WEA in Ostthüringen - 45 neue WE-Gebiete
10.06.2025: In der ersten Juniwoche hat die Planungsversammlung der RPG
Ostthüringen den neuen Entwurf für den "Sachlichen Teilplan Windenergie"
zum Regionalplanes beraten und beschlossen.
Die Vorlage zum o. a. Beschlussvorschlag war bislang geheim. Der Beschluss
wurde am 11.06.2025 im Internet (Web-Site der RPG-OT) veröffentlicht. Siehe:
https://regionalplanung.thueringen.de/fileadmin/user_upload/Ostthueringen/Dokumente/Ost-GremDok/O-GremDok-8PV/O8PV-Beschl-2025/O8PV-Beschl-PV-12-06-25.pdf
Nach der Unterrichtung der Öffentlichkeit im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 52/2024
vom 23. Dezember 2024 hat die Planungsversammlung der RPG Ostthüringen
den vorliegenden Entwurf des Sachlichen Teilplans ,,Windenergie und Sicherung
des Kulturerbes" beraten und am 04.06. folgenden Beschluss gefasst:
1. Der Entwurf des Sachlichen Teilplans ,,Windenergie und Sicherung
des Kulturerbes", seine Begründung und der Umweltbericht werden in der
beiliegenden Fassung mit den im Anhang I aufgeführten Planunterlagen
beschlossen.
2. Gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1 ROG i. V. m. § 3 Abs. 2 und 3 ThürLPIG erhalten
die Öffentlichkeit, die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen und
die im Planungsbeirat vertretenen Institutionen Gelegenheit zur Stellung-
nahme zum Entwurf des Sachlichen Teilplans ,,Windenergie und Sicherung
des Kulturerbes", zu seiner Begründung und zum Umweltbericht (Beteili-
gung). Dazu werden der Entwurf des Sachlichen Teilplans ,,Windenergie
und Sicherung des Kulturerbes", seine Begründung und der Umweltbericht
(Planunterlagen) sowie die weiter im Anhang I genannten zweckdienlichen
Unterlagen für die Dauer von zwei Monaten im Internet veröffentlicht sowie
bei der Regionalen Planungsstelle Ostthüringen zur Verfügung gestellt.
Zusätzlich zu den Zugangsmöglichkeiten nach Satz 2 werden gemäß § 9
Abs. 2 Satz 5 ROG andere leicht zu erreichende, auch analoge Zugangs-
möglichkeiten zur Verfügung gestellt. Den in ihren Belangen berührten
Stellen sowie den im Planungsbeirat vertretenen Institutionen werden
die im Anhang I genannten Unterlagen gemäß § 3 Abs. 3 Satz 1 i. V. m.
§ 3 Abs. 4 ThürLPIG zur Verfügung gestellt.
3. Die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen und die im
Planungsbeirat vertretenen Institutionen, die entsprechend Punkt 2
Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten werden, ergeben sich aus der
diesem Beschluss beigefügten Liste (Anhang II). Sich im Rahmen der
Beteiligung möglicherweise ergebene notwendige Ergänzungen bleiben
davon unberührt.
4. Der Präsident der RPG Ostthüringen wird mit der öffentlichen Be-
kanntmachung der Beteiligung zum Entwurf des Sachlichen Teilplans
,,Windenergie und Sicherung des Kulturerbes" im Thüringer Staats-
anzeiger sowie auf den Internetseiten der RPG Ostthüringen ent-
sprechend § 9 Abs. 2 Sätze 3, 4 und 6 ROG i. V. m. § 3 Abs. 2 Sätze 3,
4 u. 5 ThürLPIG beauftragt.
5. Der Präsident der RPG Ostthüringen wird mit der Durchführung des
unter Punkt 2 aufgeführten Beteiligungsverfahrens einschließlich der
öffentlichen Bekanntmachung unter Punkt 4 beauftragt. Er bedient
sich hierbei der Regionalen Planungsstelle Ostthüringen.
Die Planungsunterlagen können seit dem 11.06. über folgenden Link
eingesehen und heruntergeladen werden:
https://regionalplanung.thueringen.de/ostthueringen/logbuch-und-beschluesse/standard-titel
Nach einer Recherche des mdr sollen demnach folgende Windvorranggebiete
(gesamt/neu/vorhanden) in den Landkreisen und kreisfreien Städte ausgewiesen
werden:
Landkreis Saalfeld-Rudolstadt: 13/12/1
Saale-Orla-Kreis: 11/ 5/ 6
Saale-Holzland-Kreis: 10/ 6/ 4
Jena: 1/ 1/ 0
Landkreis Greiz: 14/ 8/ 6
Gera: 4/ 3/ 1
Landkreis Altenburger Land: 14/10/4
Gesamt (RPG-OT): 67/45/22
In Ostthüringen ist der Widerstand bei den Regionalpolitikern gegen Windräder besonders groß. Und besonders laut - bei manchen Bürgern. Die Regionalpla-nung weitet die Flächen für Windräder jetzt trotzdem deutlich aus. Die Entscheider können nicht anders, denn ein Bundesgesetz zwingt sie.
https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/windkraftanlage-wald-gesetz-100.html
- Saalfeld-Rudolstadt soll viel Wald hergeben
- Größte Einzelfläche südwestlich vom Hermsdorfer Kreuz
- Windräder dürfen jetzt schon genehmigt werden
Ostthüringen stellt künftig deutlich mehr Fläche für Windräder zur Verfügung als bisher.
Der Anteil soll von 0,4 Prozent auf 1,7 Prozent steigen. Das geht aus dem Beschluss
der Regionalen Planungsversammlung Ostthüringen hervor.
Danach werden in der Region 45 neue Vorranggebiete ausweisen. 22 gibt es schon.
Regionalplanung legt Vorschläge vor
In der ersten Juniwoche hatte die Regionale Planungsversammlung Ostthüringen
einen neuen Entwurf für den sogenannten "Sachlichen Teilplan Windenergie" des
Regionalplanes beschlossen.
Von den dort aufgeführten 67 Vorranggebieten entfallen unterschiedlich viele auf
die jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte. Auf dem Gebiet der Stadt Jena
ist eine Windfläche geplant, auf die Landkreise Altenburger Land und Greiz
entfallen jeweils 14.
Saalfeld-Rudolstadt soll viel Wald hergebe
Die größte Steigerung steht im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt bevor. Dort gab es
bisher einen Windpark bei Treppendorf - der soll nach den vorliegenden Beschluss
um rund ein Viertel erweitert werden.
Außerdem sind zwölf Neuausweisungen geplant. Sie betreffen alle bewaldete
Flächen. Dazu gehört eine große Fläche in der Gemarkung Katzhütte / Oelze
nördlich von Masserberg, die aus insgesamt drei Teilflächen besteht.
Größte Einzelfläche südwestlich vom Hermsdorfer Kreuz
30 der geplanten 45 neuen Windflächen betreffen bewaldete Flächen, viele
davon zu 100 Prozent. Wald wird aber auch da betroffen sein, wo bestehende
Vorranggebiete erweitert werden sollen.
Eine besonders ausgedehnte Erweiterung ist für das Gebiet W20 bei Eineborn
und Sankt Gangloff in der Nähe des Hermsdorfer Kreuzes vorgesehen. Für
das aus zwei Teilflächen bestehende Areal ist auf der Westseite der Autobahn 9
eine Vergrößerung auf mehr als das Vierfache vorgesehen.
Damit entsteht dort das größte Windenergie-Gebiet Ostthüringens. Die beiden
Flächen liegen zu fast 100 Prozent im Wald.
Neuausweisungen im Saale-Orla-Kreis trotz Kreistagsvotum
Für den Saale-Orla-Kreis hat die Regionale Planungsversammlung Ostthüringen
fünf neue Windvorranggebiete vorgesehen. Ende April hatte dort der Kreistag auf
Initiative der AfD beschlossen, dass Erneuerbare Energien im Landkreis keine
weiteren Flächen bekommen sollen.
Landrat Christian Herrgott (CDU) hatte in der Diskussion gesagt, der Saale-Orla-
Kreis sei mit Erneuerbaren Energien ausreichend ausgestattet. Von den insgesamt
elf für den Landkreis vorgesehenen Windenergie-Flächen betreffen zehn Wälder. Darunter fällt eine zweigeteilte Fläche in den Gemarkungen Kießling und Lichten-
brunn, die sich beiderseits des Rennsteigs erstreckt. In der Nähe liegt der Ort
Blankenstein, wo der Rennsteig beginnt.
Fünf neue Windräder im Saale-Holzland-Kreis genehmigt
Windräder dürfen jetzt schon genehmigt werden
Der Entwurf für Ostthüringens neue Windvorranggebiete enthält keine Vorgaben
für Höhenbegrenzungen mehr. Er wird in den nächsten Tagen auf der Internetseite
der Regionalen Planungsgemeinschaft Ostthüringen veröffentlicht. Anschließend
gibt es wie immer eine Öffentlichkeitsbeteiligung, bei der jeder betroffene Bürger,
jedes Unternehmen und andere Einrichtungen ihre Stellungnahmen abgeben
können.
Wann der neue "Teilplan Wind" endgültig beschlossen wird, ist also noch offen. Gleichzeitig beginnt mit der Veröffentlichung des Entwurfes allerdings seine
"positive Vorwirkung". Die beinhaltet, dass Windfirmen für die geplanten Vorrang-
flächen sofort Baugenehmigungen beantragen und die Behörden diese genehmigen
dürfen. So regelt es seit 2022 der neue Paragraf 245e Abs. 1 Baugesetzbuch.
Regionen müssen Vorgaben von Land und Bund umsetzen
Nach Jahren des Quasi-Stillstandes müssen jetzt neue Windvorranggebiete ausgewiesen werden, weil das sogenannte "Wind-an-Land-Gesetz" des Bundes
die Regionalplaner dazu zwingt. Es gibt Flächenziele vor, die jedes Bundesland
in zwei Etappen bis Ende 2027 und Ende 2032 erreichen muss.
Wie das Gesetz umgesetzt werden soll
Wird dieses Ziel verfehlt, verlieren die bestehenden Vorranggebiete ihre
Ausschlusswirkung. Dann dürften überall, wo Windfirmen möchten, Windräder
beantragt, genehmigt und gebaut werden.
Im Landesentwicklungsprogramm 2025 hatte das Land Thüringen die Vorgabe
von 2,2 Prozent auf die Regionen aufgeteilt. Danach muss Ostthüringen bis
Ende 2027 1,4 Prozent und bis Ende 2032 1,7 Prozent seiner Fläche für
Windräder zur Verfügung stellen.
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