Vorranggebiete Windenergie in Ostthüringen genehmigt 

Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) hat am
01.12.2020 die Vorranggebiete Windenergie des sachlichen Teilplans Windenergie
der Regionalen Planungsgemeinschaft Ostthüringen genehmigt.
Mit dem sachlichen Teilplan Windenergie weist die Regionale Planungsgemeinschaft Ostthüringen 22 sogenannte Vorranggebiete Windenergie aus. Das bedeutet, dass sich diese Gebiete zum Bau von Windenergieanlagen eignen und diese künftig auch nur an diesen 22 Standorten errichtet werden dürfen. In anderen Gebieten ist es verboten, Windenergieanlagen zu bauen.“ ….
„Die in dem sachlichen Teilplan Windenergie enthaltenen 22 Vorranggebiete umfassen eine Fläche von etwa 1.882 Hektar. Dies entspricht 0,4 % der Regionsfläche Ostthüringens. Darunter sind etwa 748 Hektar Flächen in Waldgebieten.“

Quelle
https://infrastruktur-landwirtschaft.thueringen.de/medienservice/medieninformationen/detailseite/vorranggebiete-windenergie-in-ostthueringen-genehmigt