Vorschläge zur Abschaffung des WindBG wird abgelehnt

08.05.2026: Der Bundestag hat in erster Lesung zwei Vorschläge
der
AfD-Fraktion zur Energiewende debattiert. Beide Vorlagen
stießen bei allen anderen Fraktionen auf heftige Gegenwehr.
Zum Einen forderte die AfD-Fraktion in einem Gesetzentwurf die
Abschaffung des WindBG“ (siehe 21/5388 ) und folg. Link:
https://www.bundestag.de/mediathek/video?videoid=7653150
Zum Anderen ein Antrag zum „Bundesweitens Moratorium des
Windindustrieausbaus
“ (siehe 21/5058 ) und folgenden Link:
https://www.bundestag.de/mediathek/video?videoid=7653166
Im Anschluss an die einstündige Aussprache wurden die Vorlagen zur
weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen – immerhin.
Federführend ist jeweils der Ausschuss für Wirtschaft und Energie.

Die AfD-Fraktion verlangt die sofortige Aufhebung des WindBG.
Sie argumentiert, das Gesetz greife unzulässig in die Planungshoheit
der Länder ein, verzerre den Strommarkt, fördere einen ineffizienten
Ausbau, der zu höheren Strompreisen führe. Die AfD-Abgeordneten
sehen in dem Gesetz eine „planwirtschaftliche Vorgabe“, die zu
„ineffizientem Ausbau“ in windarmen Regionen führt. 
Aus Sicht der AfD ist „ein generelles Moratorium für den Windkraft-
ausbau notwendig“, um Genehmigungsverfahren für WEA auszusetzen.
Das Moratorium solle so lange gelten, bis die Planungsbehörden
die gemäß WindBG erforderlichen Ausweisungen für Windindustrie-
gebiete bis zum 31. Dezember 2027 vorgenommen haben.

Für die Union hingegen ist Windenergie ist ein „wichtiger Baustein“.
CDU-Abgeordnete kritisierte das Vorhaben der AfD scharf. Die Union
sprechen sich zwar gegen „starre Flächenziele aus“. Der Ausbau der
erneuerbaren Energien „müsse fortgesetzt werden“.
Es ginge nur darum, sie besser zu steuern. WE sei nicht die alleinige
Lösung, aber „ein wichtiger Baustein eines modernen Energiesystems“.

Vertreter der SPD-Fraktion betonen, Kommunen und Bürger profitieren
vom Ausbau der Windenergie. Bereits jetzt kämen 30 % des Stromes
aus dieser Quelle. „Das bedeutet mehr Unabhängigkeit, das bedeutet
mehr Versorgungssicherheit“ wird behauptet. Zehntausende neuer
Arbeitsplätzen seien entstanden. Einnahmen aus der Gewerbesteuer
werden für die Sanierung von Straßen, Plätzen, Schulen, Sporthallen
und Kitas gebraucht.

Bündnis 90/Die Grünen lehnen beide Vorschläge komplett ab. Die AfD
wolle nicht nur das WindBG beenden, sondern „am liebsten alle erneuer-
baren Energien von der Solaranlage auf dem Dach bis zur WEA. Dass
hätten zahlreiche Anträge zur Energiepolitik der Fraktion in vergangenen
Monaten gezeigt. Trotz der massiven Energiekrise träume die AfD davon,
„wieder billiges russisches Gas zu beziehen“, das sei „wirtschafts- und
standortfeindlich“.

Die Linke richtete die Kritik nicht nur gegen die AfD, sondern auch an die
Bundesregierung. Von Seiten der Union gebe es Überlegungen, die Atomkraft
wieder einzuführen. Das sei „Aufbauhilfe für die AfD“ und stehe der Energie-
wende im Wege. Der forcierte Ausbau der Erneuerbaren sei „der Weg, aus
fossilen Abhängigkeiten herauszukommen“.

MdB der AfD begründen ihre Forderung nach Abschaffung des WindbG damit,
dass mit ihm „unzulässig in die Planungshoheit der Bundesländer eingegriffen“
und „der Strommarkt durch planwirtschaftliche Vorgaben verzerrt“ werde.
Darüber hinaus fördere das WindBG „den ineffizienten Ausbau von Windener-
gieanlagen, selbst in windarmen Regionen“. Der Ausbau führe zu „steigenden
Strompreisen, insb. durch höhere Netzentgelte“, was die Abwanderung von
energieintensiven Industrien zur Folge habe.

Die AfD-Fraktion fordert ein bundesweites Moratorium für den Ausbau der
WE. Mit dem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetz-
entwurf vorzulegen, der Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen
aussetzt, für die keine vollständigen Unterlagen vorliegen. Das Moratorium
soll nach dem Willen der Fraktion gelten, „bis die zuständigen Planungsbe-
hörden die gemäß WindBG erforderlichen Ausweisungen für Windindustrie-
gebiete bis zum 31.12.2027 vorgenommen haben“. Über Änderungen im
BImSchG, des BauGB, des ROG und des WindBG wollen die Abgeordneten
sicherstellen, dass Standorte von WEA nur mit Zustimmung der betroffenen
Standortgemeinden genehmigt werden können.
Darüber hinaus sollen Betreiber von WEA zur „höchstmöglichen Effizienz
bei der Wiederverwertung“ verpflichtet werden. Forschung und Entwicklung,
die vollständige Beseitigung der Anlagenfundamente sowie den Rückbau
sämtlicher zugehöriger Infrastruktur sollen auf Kosten der Betreiber erfolgen
und diese zu „hinreichend Rückstellungen“ verpflichtet werden. Weitere
Forderungen sind ein Ende der Subventionierung des Baus und Betriebs
von WEA und Speichern.
Außerdem sollen Auswirkungen von Schall, Schlagschatten und Emissionen
von Mikroplastikabrieb auf Böden, Pflanzen und Luft wissenschaftlich
analysiert und im Planungsverfahren verpflichtende Landschaftsbildanalysen
verlangt werden.