Wortbruch der "Brombeer"-Koalition zur WE im Wald

28.10.2025: Bald auch Windenergieanlagen (WEA) im Staatsforst Thüringen!

Die Thüringer „Brombeere“-Koalition hat einen Gesetzentwurf eingebracht, der es
dem ThüringenForst erlauben soll, WEA im Staatswald zu bauen. Das widerspricht
dem Koalitionsvertrag, in dem es keine WEA im Wald geben soll, außer, die Kommune
wünscht dies ausdrücklich. Der Gesetzentwurf widerspricht dem ehemaligen Entwurf
der CDU, welcher dem ThüringenForst die Errichtung von WEA im Wald untersagen
wollte (der Entwurf wurde am Ende der RRG-Legislatur selbst zurückgezogen).

Der Gesetzentwurf enthält u. a. folgende Regelung:
Die Landesforstanstalt kann Geschäfte jeder Art tätigen, die unmittelbar oder
mittelbar der Erfüllung ihrer Aufgaben dienen; davon umfasst sind auch
Geschäfte zur Erzeugung von erneuerbaren Energien
.“ und
Die Errichtung von Windenergieanlagen muss auf Flächen erfolgen, die zur
Umsetzung der Regionalplanung durch kommunale Bauleitplanung für diesen
Zweck vorgesehen sind.
"
Quelle: Der Gesetzentwurf kann über folgenden Link aufgerufen werden:
https://parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/dokument/104279/thueringer_gesetz_zur_weiterentwicklung_der_landesforstanstalt_und_zur_waldbedrohenden_forstschutzsituation_vorabdruck.pdf

Der THLEmV hat eine Stellungnahme zur geplanten Änderung des ThürLForstAG
an die fünf Fraktionsvorsitzenden (CDU, BSW, SPD, AfD, Die Linke) im Thüringer
Landtag geschickt
und fordert von der CDU-Fraktion sowie den Fraktionen des
BSW, der SPD und der Opposition (AfD und Die Linke) im TLT, dass die Gesetzes-
novelle nach einer sachlichen
(ökologischen und rechtlichen) Bewertung korrigiert
und eine regelmäßige Nutzung von WE im Wald gesetzlich nicht zugelassen wird.

Die Stellungnahme mit zwei Anlagen kann über die folgenden Links geöffnet werden:
Stellungnahme des THLEmV e. V. zur geplanten Änderung des ThürLForstAG 
Anlage 1: Managementfassung (Stellungnahme, Änderung des ThürLForstAG) 
Anlage 2: Initiativen gegen Windenergie im Wald Thüringen 6. und 7. Legislatur

Sachliches, wissenschaftliches Hintergrundpapier

Zu „Windenergie im Wald – forstwissenschaftliche, ökologische und systemische
Bewertung im Kontext des Thüringer Staatswaldes“

Ausgangssituation:
Trend: Zunehmende planerische Zulassung von Windenergieanlagen (WEA)
auf forstlichen Flächen in mehreren Bundesländern (Thüringen, Hessen,
Nieder-
sachsen).
Anlass: Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Landesforstanstaltgesetzes
(ThürLFoG, Drucksache 7/10427).
Fragestellung: Welche ökologischen, forstlichen und klimapolitischen Auswir-
kungen
hat die Errichtung von Windenergieanlagen im Wald?

Ökologische Aspekte (wissenschaftliche Bewertung):
Waldstruktur & Biodiversität Errichtung von WEA führt zu Rodung, Zerschneidung
und mikroklimatischen Veränderungen; Beeinträchtigung von Artenvielfalt und
Lebensräumen, besonders bei Alt- und Mischwäldern.
Boden & Wasserhaushalt Versiegelung (Fundamente, Zufahrten) stört Wasserauf-
nahme und Humusaufbau. Gefahr lokaler Erosion.
Klimaschutzwirkung    WEA erzeugen zwar CO₂-freien Strom, jedoch Verlust an
CO₂-Speicherkapazität durch gefällte Bäume. Nettoeffekt abhängig von Standort,
Wiederaufforstung und Lebensdauer der Anlage.
Landschaftsbild & Akzeptanz Sichtbare Eingriffe im Naturraum, Beeinträchtigung
touristischer und kultureller Landschaften, mögliche Akzeptanzverluste.

Forstwirtschaftliche Bewertung (Einschätzung):
Forstliche Hauptfunktionen Schutz-, Nutz- und Erholungsfunktion stehen in Konflikt
mit Energieerzeugung (vgl. § 1 ThürWaldG).
Flächenbindung WEA benötigen langfristige Flächen (i. d. R. 20–25 Jahre). Eine
Rückumwandlung in forstliche Nutzung ist kosten- und zeitintensiv.
Forstbetriebliche Effekte Einnahmen durch Flächenpacht möglich, jedoch Risiko
der wirtschaftlichen Priorisierung gegenüber Gemeinwohlpflichten.
Forstschutz & Infrastruktur Zufahrten verändern Drainage und Wildwanderwege,
begünstigen Windwurf an Waldrändern.

Systemische und rechtliche Einordnung:
Gesetzlicher Auftrag ThüringenForst (§ 2 ThürLFoG): nachhaltige
Bewirtschaftung, Schutz des Waldes und Bereitstellung von Holz und
Umweltleistungen.
Widerspruch zu ThürWaldG § 11: Nutzungsänderung bedarf Genehmigung;
Energieerzeugung stellt in der Regel keine forstliche Nutzung dar.
Verhältnis zum WindBG: Flächenziele fördern planerischen Druck, stehen
aber in Konflikt mit forstlichen Schutzfunktionen.
Bewertung: Windkraft im Wald erfordert strenge Abwägung zwischen Klima-
schutz, Ökosystemdienstleistungen und Landschaftserhalt.

Wissenschaftliche Schlussfolgerung:
Die ökologische Bilanz von Windenergieanlagen im Wald ist ambivalent:
Wenig positiv im Hinblick auf Stromproduktion und CO₂-Einsparung,
Stark negativ durch Eingriffe in Waldökosysteme und Biodiversität.
Vorrang haben.
Alternative Flächen (Konversionsflächen, Offenland, Autobahnränder, Industriege-
biete) bieten ökologisch günstigere (unbedenkliche) Standorte.

Handlungsempfehlung (wissenschaftlich-neutral):
Vollständige Ökobilanzprüfung (inkl. Boden, Wasser, Flora, Fauna) vor jeder
forstlichen Standortentscheidung.
Verpflichtende Folgenabschätzung nach § 11 ThürWaldG für jede Nutzungs-
änderung im Staatswald.
Vermeidung von Flächenverlusten durch Priorisierung von Repowering- und
Konversionsstandorten.
Transparente Entscheidungsverfahren unter Beteiligung der Forst- und
Umweltbehörden.
Monitoring-System zur langfristigen Erfassung der ökologischen Auswirkungen
im Staatswald.

Quellen (Auszug):
Thüringer Waldgesetz (ThürWaldG), Fassung 2023
Bundeswaldgesetz (BWaldG), Stand 2024
Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG), 2023
Landesforstanstaltgesetz (ThürLFoG, Entwurf 2025)
BMEL (2023): Nachhaltige Waldbewirtschaftung im Klimawandel
BfN (2022): Windenergie im Wald – Ökologische Bewertung